Die hohe Dynamik beim Umgang mit dem Corona Virus stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona Virus sind unvermeidbar. Die Gesundheit der Menschen hat zurzeit die höchste Priorität.
Aber natürlich haben diese Maßnahmen Auswirkungen auf die Betriebe in allen Branchen. Eine Lage wie diese ist für alle Akteure neu und daher müssen alle gemeinsam an vernünftigen und pragmatischen Lösungen arbeiten. Das tun der Senat und alle Institutionen zurzeit mit Hochdruck.
Die Situation stellt alle Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere für die kleinen Unternehmen ohne große Kapitaldecke bedeutet das teilweise existenzielle Probleme schon nach kurzer Zeit.
Für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, stehen eine Reihe von Hilfsangeboten im Senat, bei der Handelskammer, der Handwerkskammer, den Unternehmensverbänden und der Arbeitsagentur zur Verfügung.
Konkret können Unternehmen folgende Hilfen in Anspruch nehmen:
Task Force
Bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven wurde eine Task Force eingerichtet. Diese besteht aus einem Expertenteam, das individuelle Lösungsvorschläge für akut betroffene Unternehmen und Arbeitnehmer*innen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entwickelt.
Die BAB kann jetzt in vielen Fällen auch helfen, auch wenn die Hausbank sich nicht engagiert. Einige Angebote wurden auch für Freiberufler im Haupterwerb geöffnet.
Alle Mitarbeiter*innen nehmen laufend Telefonate entgegen. Trotzdem kommt es zurzeit zu Wartezeiten. www.bab-bremen.de/wachsen/beratung/task-force.html
Aktuelle Informationen
Um den Unternehmen und Selbständigen aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen wird ab dem 18.3.2020 auf www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen ein News Ticker eingerichtet, bei dem sich Unternehmen und Selbständige informieren können.
Beratung
Hier geht es um die Klärung der aktuellen Situation und die Identifizierung von Handlungsmöglichkeiten. Mit den Experten der BAB kann besprochen werden, ob die Hausbank zu einer Kreditvergabe bereit ist und Angebote der KfW und der Bürgschaftsbank in Frage kommen. Wenn es keine Hausbank gibt oder die Hausbank keinen Kredit geben will, ist die BAB zur Kreditvergabe in der Lage. Hier wird im Einzelfall geklärt, wie das beste Vorgehen ist.
Darlehen
Mit Krediten ist die BAB in der Lage, einen Liquiditätsbedarf zu decken. Dafür werden Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen benötigt. Der Liquiditätsbedarf soll mittel- bis langfristig gedeckt werden, um nicht durch eine zu hohe Tilgung in den kommenden Jahren die Liquidität des Unternehmens zu belasten.
Bürgschaften
Bremen hat die Konditionen bei den Bürgschaften jetzt nochmals verbessert um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern
Liquiditätshilfen stehen bis zu 1 Mio. € für Betriebsmittel auch für Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen zur Verfügung.
Zusätzliches Budget
Die BAB hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen bereitgestellt und wird hier ggf. noch nachlegen.
Priorisierung
Außerdem werden bei der BAB alle betroffene Unternehmen vorrangig und prioritär bedient.
Angebote des Bundes (KfW) werden von der BAB vermittelt. Bei den Angeboten Bremens geht es insbesondere darum, den Unternehmen Liquidität zur Verfügung zu stellen, damit die laufenden Kosten (Personalkosten, Miete, Lieferantenrechnungen) gedeckt werden der Betrieb weitergeführt werden kann. Der Bund hat weitere Erleichterungen angekündigt.
Angebote des Bundes sind im Wesentlichen KfW-Unternehmerkredit (Liquiditätshilfen bis zu 5 Mio. €) und Bürgschaften für Kredite der Hausbanken.
Bitte an die Unternehmen
Die Antragsteller*innen können auch dazu beitragen, dass die Hilfen schnell umgesetzt werden können: Die Bedarfe sollten mit kaufmännischer Vorsicht ermittelt werden, alle Unterlagen verfügbar sein und vorab sollte ein Gespräch mit der Hausbank geführt werden.
Trotz schneller Bearbeitung wird Zeit für die Kreditprüfung benötigt.
Das Finanzressort hat Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen umgesetzt. Hierzu gehören:
Bei Fragen zu den genannten Punkten stehen die Finanzämter telefonisch unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:
Per E-Mail sind die Ämter unter folgenden Sonderpostfächern erreichbar:
Die Standardmailpostfächer bleiben natürlich ebenfalls bestehen:
Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven setzt sich ebenfalls intensiv mit der Krise auseinander:
Forderung nach Steuerentlastung
Liquiditätssicherung ist für die Unternehmen aktuell existenziell wichtig. Ebenso dringend ist aber, dass die Steuerlast für die Unternehmen deutlich gesenkt wird, damit die Betriebe wieder Eigenkapital aufbauen können.
Über den DIHK bringen wir die Belange unserer Unternehmen aus Bremen und Bremerhaven auf Bundesebene ein und erhalten Informationen für die regionale Ebene
Notfallfonds
Die Handelskammer setzt sich im DIHK für einen staatlichen Notfallfonds ein, der den Kleinstunternehmen unbürokratisch für die kommenden Wochen und Monate Überbrückungsgelder oder direkte Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlt.
Ansprechpartner
Die Handelskammer informiert die Unternehmen in Bremen und Bremerhaven zu allen wichtigen Unterstützungsfragen: zu Außenhandelsfragen, Steuerfragen, Steuerstundungen und zu den wichtigen Anlaufstellen (Kurzarbeitergeld, Task-Force der Bremer Aufbaubank). Die Ansprechpartner zu den unterschiedlichen Fachfragen finden sich auf der Homepage der Handelskammer. Außerdem wurde eine Hotline für Unternehmen eingerichtet, die Fragen zu außenwirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf Lieferketten oder Transportwesen haben.
Erreichbar ist die Hotline unter 0421 3637 241.
Es werden natürlich weiterhin Ansprechpartner aus allen Bereichen in der Handelskammer telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.
Aus- und Weiterbildung sind eine hoheitliche Aufgabe der Handelskammer: Während der Schließung der Berufsschulen werden alle am Schulleben Beteiligten ihr Bestmögliches tun und alle geeigneten Instrumente nutzen, damit die Schüler und Schülerinnen sowie Auszubildenden zu einem späteren Zeitpunkt einen guten Schul- oder Berufsabschluss erlangen können. Die Aufgaben und Pflichten der Lehrkräfte und Schüler bzw. Auszubildenden werden daher nach Möglichkeit mit den dafür zur Verfügung stehenden digitalen Arbeitsmedien und einer digitalen Lernplattform erfüllt.
Prüfungstermine
Die Industrie- und Handelskammern haben sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bis Freitag, 24. April 2020 abgesagt. Betroffen sind bei der Handelskammer Bremen rund 2.000 Prüflinge in 80 Prüfungen.
Die Handelskammer wird alles dafür tun, dass Prüfungen sobald als möglich nachgeholt werden können und die Einschränkungen und Verzögerungen in der Ausbildung so gering wie möglich gehalten werden. Auf der Kammer-Webseite findet sich ein FAQ, dass die Fragen der Auszubildenden beantwortet.
Übergangsvorschriften für Berufskraftfahrer
Für Berufskraftfahrer, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte ist der DIHK wegen möglicher Übergangsvorschriften mit dem Bundesverkehrsministerium im Gespräch. Das ist wichtig, damit die Lkw-Fahrer für die Versorgung der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen. Dazu gehört bspw. der Transport von Mineralöl und Lebensmitteln.
Begrüßenswert ist es, dass auf Nachfrage der Handelskammer hin das Sonntagsfahrverbot für den Transport von Grundnahrungsmitteln zur Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels im Land Bremen aufgehoben wurde.
Außenwirtschaftsdokumente
Die Ab- und Ausgabe von Außenwirtschaftsdokumenten wird in der Handelskammer weiterhin möglich sein. Sollte es zu Ausfällen kommen, wurden Absprachen mit benachbarten Kammern getroffen, um sich gegenseitig zu unterstützen.
Sofortmaßnahmen:
Die Handwerkskammer bittet alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Rücksichtnahme.
Das Coronavirus breitet sich aus. Für Handwerker bedeutet dies eine besondere Situation, denn ganz gleich ob der Klempner ins Haus kommt oder die Bürger zum Bäcker, Fleischer, Friseur oder Kosmetiker gehen – das Handwerk hält die Versorgung aufrecht und macht z.B. als Augenoptiker, Hörgeräte-Akustiker, Zahntechniker oder Orthopädietechniker das Leben vieler Menschen leichter.
Rücksichtnahme
Oft besteht ein direkter Kontakt zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. "Darum ist jetzt gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig!", sagt Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Andreas Meyer. Die meisten Handwerker würden auch in der aktuellen Phase weiterarbeiten. Es könne allerdings in den kommenden Tagen/Wochen zu Wartezeiten und vorübergehenden Geschäftsschließungen kommen, wenn Handwerker oder deren Mitarbeiter angesichts geschlossener Schulen und Kitas Ersatz für die Kinderbetreuung brauchen oder die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern es erforderlich macht.
Neue Ausbildungsplätze JETZT ausschreiben
Auch weiterhin gilt, ausreichender Nachwuchs ist für die Betriebe wichtig. "Die derzeitige Bewerbungsphase wird zwar durch die Schutzmaßnahmen unterbrochen. Die Handwerksbetriebe sollten aber genau jetzt weitermachen möglichst viele weitere Ausbildungsplätze bereit zu stellen, damit sie schnell besetzt werden können, sobald die Epidemie nachlässt. Andreas Meyer appelliert an die Prüfungsausschüsse, dass sie abgesagte Prüfungen zeitnah durchführen wie beispielsweise auch während der Ferien.
Beratungsangebote nutzen
Abzusehen ist jetzt schon, dass vielen Betriebe durch die Corona-Pandemie mit Lieferengpässen und abgesagten Veranstaltungen Aufträge verloren gehen. Die Handwerkskammer setzt sich für unkomplizierte Hilfen ein. Die Handwerkskammer empfiehlt Betrieben, die Beratungsangebote der Handwerkskammer und anderer Partner zu Kurzarbeitergeld, Überbrückungskrediten oder Steuerstundungen aktiv zu nutzen.
Für einen ersten Kontakt hat die Handwerkskammer Bremen unter Telefon 0421-30 500-0 eine Hotline eingerichtet.
In allen Unternehmen stellt sich derzeit die Frage, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Im Rahmen der Pressekonferenz haben die Unternehmensverbände zu rechtlichen Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern durch Beschäftigte Stellung genommen.
In einer Ausnahmesituation wie dieser kann es keine Pauschalrezepte geben. Wenn Beschäftigte betreuungsbedürftige Kinder haben, so könnte beispielsweise mobiles Arbeiten von Zuhause aus möglich sein, der Abbau von Überstunden oder eine Freistellung erfolgen. Welche dieser Maßnahmen die betrieblichen Notwendigkeiten ebenso wie die Bedürfnisse der Beschäftigten am besten abbildet, kann nur vor Ort im Betrieb beurteilt werden.
Eine funktionierende Wirtschaft ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Waren und Dienstleistungen müssen bereitgestellt werden, und in diesem Sinne tragen Unternehmen und Beschäftigte eine gemeinsame Verantwortung.
Um wirtschaftliche Einbußen und Auftragsrückgänge abzufedern, sind derzeit sehr viele Betriebe an Kurzarbeit interessiert.
Die Arbeitsagentur gibt Antworten, wie Kurzarbeit genutzt werden kann und welche Dinge sich rückwirkend ab Anfang März geändert haben:
Kurzarbeit bedeutet, dass für einen Teil der Beschäftigten oder alle Beschäftigten in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann dann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Geld entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das von der Arbeitsagentur erstattet bekommt. Damit wird die schlechte Auftragslage überbrückt.
Wirkung von Kurzarbeitergeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behalten ihre Jobs und Arbeitgeber werden von Lohnkosten entlastet. Unternehmen behalten auch in der Flaute ihr eingearbeitetes Personal.
Bedingungen zum Erhalt von Kurzarbeitergeld
Es gibt ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Kurzarbeit können Unternehmen beantragen, die aufgrund unverschuldeter wirtschaftlicher Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Produktionsteilen oder anderer nicht beeinflussbarer (unabwendbarer) Ereignisse wie Hochwasser oder das Coronavirus
Änderungen durch das Eilgesetz der Bundesregierung
Mit den neuen Vorschriften können noch mehr Betriebe Kurzarbeit nutzen. Bisher musste mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Arbeits- und Lohnausfall betroffen sein. Künftig reichen zehn Prozent der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur für Arbeit nun auch die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Denn auch in Kurzarbeit sind Beschäftigte weiter in den Sozialversicherungen gemeldet. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind "wirtschaftliche Ursachen" und die sogenannten "unabwendbaren Ereignisse". Was heißt das?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen nur im Notfall Kurzarbeitergeld beanspruchen können und nicht etwa bei normalen Betriebsrisiken. Wirtschaftliche Ursachen meinen die Einflüsse, die nicht in der Verantwortung des Betriebes liegen. Beim Coronavirus kann von wirtschaftlichen Ursachen gesprochen werden, wenn beispielsweise Teile ausbleiben, nicht ersetzt werden können und Bänder stillstehen. Dann gibt es noch die sogenannten "unabwendbaren Ereignisse". Darunter fällt beispielsweise Hochwasser. Und dazu zählen auch Anordnungen der Gesundheitsämter.
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Unternehmen nehmen Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf und schildern ihren Fall. Wenn die Voraussetzungen für KUG erfüllt sind, folgt die schriftliche Anzeige bei der Agentur. Sowohl die Mitteilung von Kurzarbeit als auch die eigentliche Antragsstellung, können online erfolgen, wenn der Arbeitgeber bei der BA registriert ist: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Unterlagen die für den Antrag eingereicht werden müssen
Zur Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit muss der Betrieb der Arbeitsagentur mehrere Unterlagen vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber sollten auch die möglichen Änderungskündigungen einreichen.
Dauer des Kurzarbeitergeldes
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, aber das ist vom Einzelfall abhängig.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Arbeitnehmer/innen mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent.
Reicht das Geld der Bundesagentur für Arbeit für eine schwere Konjunkturkrise aus?
Die Bundesagentur für Arbeit ist auf eine mögliche schwere Krise vorbereitet. Sie kann bei Bedarf auf Konjunkturreserven zurückgreifen. Diese liegen derzeit bei 26 Milliarden Euro.
Beratung und weitergehende Informationen für Arbeitgeber
Möglichst per E-Mail: Bremen-Bremerhaven.031-OS@arbeitsagentur.de Hotline des Arbeitgeber-Service: 0800 45555 20
Pressekontakte
Pressekontakt Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa:
Kai Stührenberg, Pressesprecher
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen
Tel.: 0421 361 59090
Email: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de
Pressekontakt Handwerkskammer Bremen
Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstraße 24
28195 Bremen
Tel.: 0421 30 500-113 / -213
Email: sekretariat@hwk-bremen.de, sekretariat@hwk-bremen.de
Pressekontakt Senator für Finanzen
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen,
Tel.: 0421 361-4072
Email: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de
Pressekontakt Unternehmensverbände im Lande Bremen
Ass. jur. Cornelius Neumann-Redlin
Hauptgeschäftsführer
Tel.: 0421 36802 - 33 (Durchwahl)
Email: cneumann@uvhb.de
Pressekontakt Handelskammer
Dr. Stefan Offenhäuser
Geschäftsführer Bereich: Public Relations
Tel.: 0421 3637 - 245
Fax: 0421 3637 - 226
Email: offenhaeuser@handelskammer-bremen.de
Pressekontakt Arbeitsagentur
Herr Jörg Nowag (Bremen).
Tel: 0421 178-2544
Email: bremen-bremerhaven.pressemarketing@arbeitsagentur.de