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Der Senator für Inneres und Sport

Essen nicht mehr in Speiselokalen möglich – Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus wird nochmals verschärft

Regelung tritt am 21. März 2020 in Kraft

20.03.2020

Der Senat hat sich heute (20. März 2020) unter anderem auch mit einer Anpassung der Allgemeinverfügung über das Verbot der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Corona-Virus befasst. Der Verzehr von Speisen war demnach seit Mittwoch dieser Woche in Bremen nur noch von 6 bis 18 Uhr zulässig; die Tische mussten einen Abstand von 1,5 Meter aufweisen. Das Ordnungsamt hat nun eine Verschärfung erlassen, die ab Samstag, 21. März 2020, in Kraft tritt: Speisen dürfen dann nur noch ausgeliefert oder mitgenommen werden. Kunden und Kundinnen dürfen sich somit nicht mehr setzen, um Speisen oder Getränke zu sich zu nehmen. Ein Verstoß ist strafbar.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de