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Soforthilfe-Corona: Senat beschließt neues Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden

27.03.2020

Bereits Anfang März hat die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven - ihr Angebot für Notkredite um zehn Millionen aufgestockt. Es wurde schnell sichtbar, dass Kreditvergaben allein nicht ausreichen werden – vor allem die kleinsten Unternehmen benötigen direkte Nothilfen.
Als eine der ersten Landesregierungen hat die Freie Hansestadt Bremen schon in der vergangenen Woche ein Zuschussprogramm – die Soforthilfe-Corona – für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freischaffende im Land Bremen aufgelegt und mit zehn Millionen Euro ausgestattet. Die Nachfrage nach dem Landesprogramm Corona-Soforthilfe hat die Erwartungen weit übertroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden in Bremen über 6.000 Anträge auf Soforthilfe und 600 Anträge in Bremerhaven gestellt.

Die Förderbank BAB und die BIS Bremerhaven arbeiten rund um die Uhr, um diesem Ansturm zu bewältigen. 50 Beraterinnen und Berater der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB), des Wirtschafts- sowie des Finanzressorts unterstützen die Task Force. Pro Tag bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurzeit 250 Anträge, was durch weiteres Personal und Digitalisierungsmaßnahmen perspektivisch noch gesteigert werden soll.

„Die große Inanspruchnahme zeigt sehr deutlich, wie richtig unsere beschlossenen Maßnahmen sind – allerdings steht die Task Force mit dieser großen Antragszahl vor großen Herausforderungen“, erläutert Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. „Wir bitten daher die Antragstellenden um etwas Geduld.“

Ab der kommenden Woche wird ergänzend zum Landesprogramm das Bundesprogramm „Corona Soforthilfen“ in Gang kommen. Das Programm wird ebenfalls über die BAB in Bremen und die BIS in Bremerhaven umgesetzt. Damit ist für die Unternehmen im Land gewährleistet, dass die beiden Förderprogramme bestmöglich ineinandergreifen.

Der Senat hat sich in den letzten Tagen immer wieder mit den Wirtschaftsverbänden, Kammern, den Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften sowie den Unternehmen rückgekoppelt.

Im Ergebnis hat der Senat heute (Freitag, 27. März 2020) eine Erweiterung des Landesprogramms auf Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigen beschlossen. „Damit können wir jetzt auch den Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zehn Millionen Euro helfen. In diesem Programm stellen wir bis zu 20.000 Euro Zuschuss für in wirtschaftliche Existenznot geratene Unternehmen zur Verfügung. Insgesamt hat der Senat dieses Programm mit 25 Millionen Euro ausgestattet“, erklärt die Wirtschaftssenatorin. „Mit diesen neuen ergänzenden Hilfsmaßnahmen bieten wir in Bremen und Bremerhaven vergleichbare Leistungen, wie sie beispielsweise jetzt auch in Niedersachsen beschlossen wurden“, ergänzt Senatorin Vogt.

Berichteten in der Senatspressekonferenz: Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senatorin Claudia Berndhard (li.) und Senatorin Kristina Vogt
Berichteten in der Senatspressekonferenz: Bürgermeister Andreas Bovenschulte, Senatorin Claudia Berndhard (li.) und Senatorin Kristina Vogt

Und weiter: „Wir arbeiten politisch daran, auch das Bundesprogramm für Unternehmen mit über zehn Beschäftigten zu öffnen. Ich habe bereits beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz zu diesem Thema angeregt.“

Die Regularien für die neuen Programme werden in der kommenden Woche (14. KW) bekannt gegeben. Aktuelle Informationen - und im Laufe der nächsten Woche auch die Anträge - finden sich im Internet auf der zentralen Informationsseite für die Bremer Wirtschaft: www.bremen-innovativ.de/corona

Die Zuschussprogramme des Bundes und des Landes sind mit den längerfristig angelegten Kreditprogrammen kombinierbar. Sie sind somit auch als Gesamtrahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zu sehen. Dazu gehören auch das deutlich verbesserte Kurzarbeitergeld sowie die Öffnung und Vereinfachung der Grundsicherung zum Beispiel für Solo-Selbstständige. Hier hat das Jobcenter die Vermögensprüfung aufgehoben und die Bedingungen erleichtert. Auch die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Falle der Quarantäne sind weiterhin zu berücksichtigen.

„Der Senat hat mit den bisherigen Maßnahmen und dem neuen Programm gezeigt, dass er auf die aktuellen Situationen schnell reagieren kann und aktiv zur Bewältigung der Krise beitragen kann. Das werden wir auch weiterhin im engen Schulterschluss mit allen Akteuren tun. Und sollten bestimmte Zielgruppen von Bundes- oder Landesprogrammen nicht abgedeckt sein, werden wir auch hierfür Lösungen entwickeln. Wir müssen zunächst abwarten, wie das Bundesprogramm im Detail ausgestaltet ist. Dann wird der Senat schnell reagieren“, sagt Bürgermeister Bovenschulte.

„Wir werden nicht alle Umsatzverluste und finanziellen Folgen ausgleichen können, aber wir können in der schwierigen Lage helfen, die Liquidität zu sichern, durch die Zuschüsse Härten abfedern und langfristig bei der Bewältigung der Krise unterstützen. Wir gehen davon aus, dass sich in dieser Situation auch die privaten Banken kulant zeigen und ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten, indem sie den Unternehmen helfen. Gleiches natürlich auch für Vermieter, die den Unternehmen in der Not durch Stundungen und gegebenenfalls auch Reduzierung entgegenkommen sollten, wo es möglich ist“, so Senatorin Kristina Vogt abschließend.

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de

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