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Senat beschließt Sofortprogramm digitale Lehre und Studierendenservices sowie Aufstockung des Darlehensfonds für Studierende

07.04.2020

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (7. April 2020) ein Sofortprogramm für die digitale Lehre und Studierendenservices an den bremischen Hochschulen beschlossen. Mit dem Programm, das ein Volumen von vier Millionen Euro umfasst, soll möglichst das gesamte Veranstaltungsangebot bereits im Sommersemester 2020 in großer Breite digitalisiert werden.

Senatspressekonferenz mit Gebärdensprachdolmetscherin - Wissenschaftssenatorin Dr. Claudia Schilling, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard
Senatspressekonferenz mit Gebärdensprachdolmetscherin - Wissenschaftssenatorin Dr. Claudia Schilling, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling heute auf einer Pressekonferenz im Rathaus: „Die Mittel sollen den Hochschulen mit einer großen Flexibilität zum bedarfsgerechten Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt werden. Die umzusetzenden Projekte sollen auf unmittelbare Effekte im Sommersemester 2020 in der Lehre einschließlich Prüfungserbringung, bei der Betreuung von Promotionen oder bei der Erbringung grundlegender Dienstleistungen für Studierende oder Doktorandinnen und Doktoranden gerichtet sein.“
Durch die Maßnahme werden die Kapazitätsgrenzen, die durch den krisenbedingten erhöhten Bedarf an digitaler Lehre entstanden sind, deutlich nach oben angepasst. Schilling: „Gleichzeitig geht es uns mit dem Sofortprogramm aber auch darum, die Digitalisierung an den Hochschulen nachhaltig zu unterstützen und damit auch für die Zukunft gerüstet zu sein.“

Darlehensfonds für in finanzielle Not geratene Studierende wird aufgestockt
Rund zwei Drittel der Studierenden gehen einem Nebenerwerb nach, über die Hälfte davon ist auf den eigenen Verdienst zur Bestreitung des Lebensunterhalts angewiesen. Da aufgrund der Coronakrise viele dieser Jobs weggebrochen sind, hat der Senat die Aufstockung des Darlehensfonds beim Studierendenwerk Bremen auf 500 000 Euro beschlossen. Mit dem Geld sollen die Studentinnen und Studenten unterstützt werden, die durch den fehlenden Verdienst in finanzielle Not geraten sind.

Rückwirkend zum 1. April können die betroffenen Studierenden für bis zu drei Monate ein zinsfreies Darlehen von bis zu 550 Euro beantragen. Schilling: „Hilfsangebote, die für andere Personengruppen gelten, können von Studierenden nicht in Anspruch genommen werden. Daher müssen die Studierenden, die durch die aktuelle Situation in eine finanzielle Notlage geraten sind und weder durch ausreichende Leistungen nach dem BAföG noch durch Unterstützung von Eltern und Verwandten oder durch eigenes Vermögen abgesichert sind, eine Möglichkeit haben, schnell und unbürokratisch Hilfe zu erhalten.“
Neben der Aufstockung des Darlehensfonds beim Studierendenwerk, werden deshalb auch die Zugangshürden für die Gewährung eines solchen Darlehens abgesenkt. Schilling: „Für aktuelle Anträge reicht ein vereinfachter Nachweis über die finanzielle Notlage. Bisher war noch der Nachweis einer Bürgschaft nötig.“
Das Studierendenwerk wird die angepasste Richtlinie für die Vergabe von Darlehen aus dem Darlehensfonds noch heute in Kraft setzen, so dass ab sofort Antragstellungen für Studierende möglich sind.

Ansprechpartner für die Medien:
Sebastian Rösener, Pressesprecher bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-83155, E-Mail: sebastian.roesener@wissenschaft.bremen.de