Bestätigte Fälle insgesamt | Begründete Verdachtsfälle | Genesene Personen | Verstorbene | |
---|---|---|---|---|
Land Bremen | 607 (+6) | 0 | 317 (+16) | 25 (+0) |
Stadtgemeinde Bremen | 578 (+4) | 12 | 291 (+14) | 25 (+0) |
Stadtgemeinde Bremerhaven | 29 (+2) | 0 | 26 (+2) | 0 |
Im Land Bremen müssen aktuell 41 Personen stationär versorgt werden, davon 13 auf Intensivstationen. Neun der intensivmedizinisch behandelten Personen müssen beatmet werden.
Bei 34 der stationär behandelten Personen handelt es sich um Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen. Zehn von ihnen müssen auf Intensivstationen behandelt werden, sieben werden beatmet. Bei 17 Bremerinnen bzw. muss der Gesundheitszustand als schlecht oder kritisch beschrieben werden.
Bürgerinnen und Bürger aus Bremen und Bremerhaven können unter der Nummer 115 Informationen rund um das Coronavirus erhalten. Außerdem werden fortlaufend Informationen auf der Website des Gesundheitsressorts und der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven zur Verfügung gestellt.
Das Gesundheitsressort rät weiterhin dazu, regelmäßig und sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette zu achten und Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In Fällen von auftretenden Symptomen und einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet soll der Hausarzt telefonisch kontaktiert und nicht direkt die Praxis oder Klinik aufgesucht werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 telefonisch erreichbar.
Außerdem wird davon abgeraten mit Grippesymptomen Orte aufzusuchen, an denen sich geschwächte oder erkrankte Menschen aufhalten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein wirksamer Eigenschutz gegen das Corona-Virus durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder sogenannten ‚Community Masks‘ in der Öffentlichkeit nicht gegeben ist. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine solche Maske die eigene Ansteckung vollständig verhindern kann. Jedoch kann die Weiterverbreitung auf andere nicht betroffene Menschen durch symptomlos erkrankte Personen erschwert werden. Durch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder sogenannten ‚Community Masks‘ kann die Ausatemluft seitlich abgelenkt werden, die mögliche Partikelzahl im direkten Nahbereich infizierter Personen kann dadurch demnach gesenkt werden. Das Tragen einer solchen Maske durch erkrankte Personen entlässt aber nicht aus der häuslichen Quarantäne. Erkrankte Personen müssen demnach weiterhin in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Alle Informationen auf einer Seite: www.bremen.de/corona
Ansprechpartner für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: 0174 – 1766211, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de