Der Ausbruch der Corona-Epidemie in Deutschland hat zu einer weitreichenden Einschränkung des öffentlichen Lebens geführt. Gerade rund zwei Millionen Solo-Selbstständigen ist dadurch auf breiter Front die Geschäftsgrundlage weggebrochen. Schätzungen zufolge sind drei Viertel aller Unternehmen in Deutschland von der wirtschaftlichen Krise massiv betroffen, bei den Solo-Selbstständigen dürfte dies ähnlich hoch sein. Die Einnahmen der Solo-Selbstständigen beruhen oft auf persönlichen Dienstleistungen, die später nicht nachgeholt werden können und der Einnahmeausfall somit auch nicht mehr kompensiert wird. Diese Gruppe hat ohnehin schon oftmals kaum Zugang zu Krediten, in der Krise ist er gänzlich versperrt. Daher sind voraussichtlich deutlich mehr als anderthalb Millionen Solo-Selbstständige in Deutschland in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.
Die Bundesregierung hat für die „Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe" insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Mittel sollen dazu eingesetzt werden, vor der Krise gesunde oder jedenfalls nicht gefährdete Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige die wirtschaftliche Existenz zu sichern, um nach Beruhigung der Lage einen schnellen Neustart und damit eine schnellere wirtschaftliche Erholung zu ermöglichen.
Solo-Selbstständige arbeiten typischerweise gerade nicht kapitalintensiv, so dass rein geschäftlich genutzte Räumlichkeiten und Fahrzeuge, für die Mieten, Pachten oder Leasingraten in nennenswerter Höhe anfallen würden, oftmals nicht vorhanden sind. Vielfach nutzen Solo-Selbstständige das Wohn- oder Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden und das Auto wird in der Regel privat und beruflich genutzt. Explizite liquiditätsmäßige Belastungen, die eindeutig der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind, fallen für diesen Personenkreis wenig beziehungsweise oft gar nicht an. Letztlich trifft dieser Umstand - zumindest in ähnlicher Weise - auch auf im Unternehmen tätige Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften oder Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten zu.
Zu diesem Kreis zählen vor allem Berufe, die ihre Dienstleistungen außer Haus und beim Kunden erbringen, sei es etwa der Fensterputzer, der Hausmeister-Service, der mobile Frisör, aber auch der Dozent, der Sporttrainer, der Moderator oder der Musiker ohne feste Anstellung. Ebenso gehören die kreativen Dienstleister und freien Journalisten dazu, deren einziges Kapital der (oft abgeschriebene) private PC ist, auf dem sie Texte oder Layouts im Homeoffice fertigen und bearbeiten.
Die Amtschefkonferenz der Länder hat daher am 8. April 2020 in einem breiten Konsens beschlossen, einen Brief an das BMWI zu schreiben, in dem sie Bundesminister Altmaier auffordert, in der Soforthilfe des Bundes die Möglichkeiten für Soloselbständige ohne Betriebskosten zu ermöglichen. Zum Ausgleich dieser substantiellen Umsatzeinbrüche (mind. 50 Prozent) bietet sich nach Ansicht der Staatssekretäre ein pauschaler Betrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro je Monat (für max. drei Monate) an. Sofern darüber hinaus betrieblicher Sach- und Finanzaufwand anfällt, ist dieser ergänzend zuschussfähig.
Die Länder sind tagtäglich mit hunderten von verzweifelten Zuschriften konfrontiert, in denen beklagt wird, dass die Soforthilfe sich zwar ausdrücklich an Solo-Selbständige wendet, sie aber dann letztlich doch überwiegend unberücksichtigt lässt.
Der Verweis auf die erleichterten Zugänge zum ALG II führt aus Sicht der Amtschefkonferenz zu einer doppelten Bürokratie: private Lebenshaltung inklusive Kosten der Unterkunft über die Job-Center beantragen und gleichzeitig die Soforthilfe für die wenigen betrieblichen Kosten. Das ist nicht im Interesse der Unternehmen und auch kein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Ressourcen.
Daher haben die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt aus Bremen, und Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, dem BMWI eine weitere Variante in Form eines Optionsmodells vorgeschlagen.
Solo-Selbstständige sollen damit künftig vor die Wahl gestellt werden, ob sie die Absicherung ihres Lebensunterhalts in dem Drei-Monats-Zeitraum der Soforthilfe über den Bezug von ALG II unter Nutzung des vereinfachten Antragsverfahrens vornehmen oder stattdessen einen entsprechenden Ansatz etwa in Höhe der Pfändungsfreigrenze bei der Soforthilfe in Anschlag bringen wollen. Aus Sicht der Länder hätte der zweite Weg den Vorteil, nur einen einzigen Antrag stellen zu müssen und damit deutlich schlanker und bürokratieärmer zu sein.
Die Jobcenter würden auf diese Art und Weise entlastet. Je nach den persönlichen Lebensumständen und in Abhängigkeit der Kosten der Unterkunft wäre der Weg über den Ansatz bei der Soforthilfe sogar für den Staat kostengünstiger.
„Die Situation vieler Solo-Selbständiger ist in dieser Zeit dramatisch. Wenn Aufträge wegbrechen und bei den oft eher geringen Umsätzen nichts angespart werden konnte, sind viele Existenzen in Deutschland bedroht. Daher halte ich hier Soforthilfen für zwingend erforderlich. Wir hatten das im Bremer Landesprogramm auch realisiert. Ich hoffe sehr, dass Wirtschaftsminister Altmaier diese Notlage erkennt und eine wirksame Unterstützung von Solo-Selbständigen im Bundesprogramm gewährleistet“, sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de