Nutzung soll unter Auflagen möglich sein / Appell an Eigenverantwortung der Eltern
05.05.2020Im Zuge der allgemeinen Lockerungen der Corona-Maßnahmen will Bremen die seit 23. März geltende generelle Sperrung der öffentlichen und hausnahen Spielplätze unter freiem Himmel für Kinder unter 14 Jahren aufheben. Das hat der Senat heute (Dienstag, 5. Mai 2020) beschlossen. Kinder können öffentliche Spielplätze unter Aufsicht Erwachsener oder einer erziehungsberechtigten Person bereits ab morgen wieder nutzen, ein Abstand von 1,50 Metern unter den Kindern soll so weit wie möglich eingehalten werden. Die entsprechenden Regelungen werden mit der Zweiten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 („Zweite Coronaverordnung“) erlassen und sollen ab morgen (Mittwoch, 6. Mai 2020) gelten.
Öffentliche Spielflächen an Schulen sollen bis auf Weiteres nur an Wochenenden allgemein zugänglich sein. Unter der Woche werden sie im Rahmen des Schulbetriebs benötigt. In Absprache mit dem Gesundheitsamt soll darüber hinaus eine „Spielplatzetikette“ mit Empfehlungen für die Nutzung der Spielplätze und Grünanlagen entwickelt werden.
„Kinder brauchen Bewegung für ihre körperliche und geistige Entwicklung“, sagte Senatorin Stahmann. Die derzeitige Sperrung der Spielplätze sei zudem „ein schwerer Einschnitt in die Lebenswelt junger Menschen und stellt den Infektionsschutz über das Kinderrecht auf Spiel nach der UN-Kinderrechtskonvention“. Gerade für Familien in beengten Wohnverhältnissen und dicht bebauten Quartieren gebe es kaum alternative Bewegungsräume für Kinder, vom Garten am eigenen Haus ganz zu schweigen. Deshalb sei es ihr „ein dringendes Anliegen, das Spielen auf Spielplätzen wieder möglich zu machen“, betonte Senatorin Anja Stahmann.
Andererseits könne man gerade von Kindern nicht erwarten, dass sie die Abstands- und Hygienevorgaben in der Pandemie einhalten, oder dass sie geduldig am Eingang eines Spielplatzes warten, bis andere Kinder einen gut besuchten Spielplatz wieder verlassen haben: „Das verstehen Kinder umso weniger, je jünger sie sind.“ Man könne „auch von Eltern nur begrenzt erwarten, dass sie die Regeln mit letzter Konsequenz von den eigenen Kindern und den Kindern anderer einfordern“, ergänzte die Senatorin. „In der Praxis wird es nicht zu vermeiden sein, dass Kinder im Spiel die Regeln vergessen und die Köpfe zusammenstecken. Da darf dann niemand in Panik verfallen.“
Die Öffnung von Spielplätzen sei insgesamt „ein schwieriger Balanceakt“, wenn es darum gehe, die Pandemie in einem beherrschbaren Rahmen zu halten: „Mit jeder Lockerung beschleunigen wir das Tempo, mit dem sich des Virus verbreiten kann. Mit jedem Schritt ist daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung für alle Beteiligten verbunden.“ Der ungünstigste Fall wäre aus ihrer Sicht, so Senatorin Stahmann weiter, einmal eingeführte Lockerungen wieder zurücknehmen zu müssen. Die Einhaltung der Spielplatzetikette solle daher beobachtet werden, damit der Senat sich bei Bedarf erneut mit dem Thema befassen kann.
Die Einhaltung der Spielplatzregeln solle das Ordnungsamt zwar grundsätzlich im Blick behalten, eine vollständige Aufsicht über weit mehr als 200 Spielplätze in Bremen sei aber faktisch nicht zu leisten. „Wir sprechen daher im Moment Initiativen und Träger an, inwieweit sie eine freiwillige Aufsicht – mit beratender und moderierender Rolle – übernehmen können“, sagte Senatorin Stahmann.
Mit einem Appell richtet sie sich aber vor allem an die aufsichtführenden Erziehungsberechtigten mit der Bitte um einen verantwortungsvollen Umgang bei der Öffnung und um gegenseitige Rücksichtnahme: „Die Öffnung in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hat bislang gezeigt, dass das gut funktioniert.“
Eine noch zu entwickelnde „Spielplatzetikette“ solle als hilfreiche Orientierung an den Spielplätzen ausgehängt werden.
Die „Spielplatzetikette“ soll im Wesentlichen folgende Aspekte berücksichtigen:
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Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de