In der heutigen Senatssitzung (5. Mai) wurde eine Aktualisierung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ verabschiedet. Demnach müssen auch Geflüchtete, Saisonarbeitskräfte, Wohnungs- und Obdachlose in den ihnen zur Verfügung gestellten Unterkünften die Möglichkeit haben, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten zu können. Damit geht eine Begrenzung der Personenzahl in den genannten Einrichtungen einher. Die beteiligten Institutionen sind jetzt gefordert, die Regelungen in ihren jeweiligen Einrichtungen umzusetzen.
Dazu Senatorin Claudia Bernhard: „Wir schaffen in Bremen als erstes Bundesland eine solch konkrete Regelung. Die allgemeingültigen Abstandsregeln sind damit auch für Gemeinschaftsunterkünfte festgeschrieben. Und das ist gut so.“
Ansprechpartnerin für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Telefon: 0421/361-2082, lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de