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Senatskanzlei

Das Kunstwerk „Cui bono“ geht auf die Reise in die Kunsthalle Bremen

28.05.2020

Eigentlich sollte das Kunstwerk „Cui bono“ bis zum Ende der Kunsthallen-Ausstellung „Der blinde Fleck. Bremen und die Kunst in der Kolonialzeit“ bis November 2017 in der Oberen Halle des Bremer Rathauses zu sehen sein – eigentlich. Doch die Installation des Künstlers Hew Locke sorgte für viel Gesprächsstoff, regte zu Diskussionen über Bremens koloniales Erbe, fairen Welthandel, Fluchtursachen und globale Verantwortung im neuen Jahrtausend an. Und so blieb das Werk dann doch länger als geplant im UNESCO-Welterbe präsent.

So wurde und wird aus dem November 2017 nun der Juni 2020 zu dem Monat, an dem das Schiff von der Decke der Oberen Halle heruntergelassen und seine Reise in die Kunsthalle antreten wird. In der Kunsthalle Bremen wird es in die neue Sammlungspräsentation „Remix 2020“ (ab 6. Juni 2020) integriert und in einem Themenraum in die Diskussion rund um regionale Wirtschaft, Finanzspekulation und Überseehandel eingebettet. „Cui Bono“ lässt sich übersetzen mit „Wem zum Vorteil?“. Die Installation „Cui bono“ gibt einen postkolonial-künstlerischen Impuls zur Auseinandersetzung mit Bremens maritimer Handels- und Kolonialgeschichte.

Ansprechpartner für die Medien: Peter Lohmann, Senatspressestelle, Tel. (0421) 361-2193 peter.lohmann@sk.bremen.de