Für alle an der Universität Bremen im Sommersemester 2020 im Fach „Rechtswissenschaften“ eingeschriebenen Studierenden bleibt das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der Anmeldefrist für den Freiversuch („Freischuss“) unberücksichtigt. Das hat heute (29.05.2020) die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling, nach Abstimmung mit dem Justizprüfungsamt beschlossen. Schilling: „Konkret heißt das: Die Frist für die Anmeldung zum Freiversuch wird um ein Semester verlängert.“
Hintergrund der Entscheidung sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Senatorin Schilling: „Auch wenn die Universität Bremen alles tut, um Studierenden der Rechtswissenschaft etwa mit Online-Veranstaltungen ein weitestgehend vollwertiges Lehrangebot zu bieten, bringt die gegenwärtige Situation Einschränkungen mit sich, die nun durch die Fristverlängerung ausgeglichen werden sollen.“
Die neue Regelung gilt für alle (künftigen) Prüfungskandidatinnen und -kandidaten. Es wird also nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Sommersemesters 2020 befanden. Gelingt es Jura-Studierenden dennoch, im Sommersemester 2020 „Scheine“ zu erwerben oder den „Freischuss“ erfolgreich zu absolvieren, werden diese Prüfungsleistungen selbstverständlich anerkannt. Es bleibt aber dabei, dass es nur einen Freiversuch gibt.
*Freischuss: Jura-Studierende, die ihr Studium zügig absolvieren, können einen sogenannten Freischuss – also einen zusätzlichen Versuch für die erste juristische Examensprüfung - erhalten. Bedingung dafür ist in Bremen, dass Studierende innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme des Studiums die Zulassung zu dieser Prüfung beantragen. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird diese Frist nun um ein Semester verlängert.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de