Das „Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler auf Grund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ wird fortgesetzt. Dies hat der Senat am heutigen Dienstag, 2. Juni, beschlossen.
„Bremen hat mit diesem Programm vielen Künstlerinnen und Künstler in einer Zeit, in der diese Menschen faktisch keine Einnahmen mehr haben, unterstützen können. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, dass Programm zu verlängern und so in unserem Bundesland die bestehende Förderlücke zu schließen“, betonte Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz im Anschluss. Ohne dies Programm müssten Kulturakteure in Bremen, die wegen der Einnahmeausfälle in wirtschaftliche Not geraten, sofort Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen. Staatsrätin Emigholz: „Dies kann nicht unser Ziel sein.“
Immer noch habe die Corona-Pandemie gravierende Auswirkungen auf den Kulturbetrieb, so die Staatsrätin weiter. Ab Juni gehe sie zwar dank der Lockerungen von Corona-bedingten Einschränkungen mit deutlich mehr kulturellem Leben in Bremen als noch im April und Mai aus, aber mit einer generellen Verbesserung sei vorerst nicht zu rechnen. Staatsrätin Emigholz: „Eine Reihe von Beschränkungen gelten zur Eindämmung der Pandemie weiter. Zudem sind die Sommermonate in der Kultur ohnehin einnahmeschwach.“ Inzwischen sei zudem klargeworden, dass die Notlage sich durch gar nicht erst angesetzte Veranstaltungen weiter verschärft habe.
Dotiert ist die heute beschlossene Förderfläche mit 750.000 Euro, die aus dem „Bremen-Fonds“ finanziert wird. Vorgesehen ist ein einmaliger Zuschuss von bis zu 3.000 Euro pro Antragsteller/in für die Zeit von Juni bis August 2020. Wie auch im Vorgängerprogramm werden nicht die weiterlaufenden Betriebskosten in den Fokus genommen, sondern wegbrechende Einnahmen der Antragsteller. Das Programm ist für diejenigen Künstlerinnen und Künstler gedacht, bei denen nicht die fortlaufenden Kosten bei fehlenden Einnahmen und ein daraus entstehender Liquiditätsengpass – wie im Bundesprogramm - sondern allein die fehlenden Einnahmen das Problem sind.
Auf Vorschlag des Senators für Kultur hatte auch die Kultur-Deputation in ihrer letzten Sitzung eine Verlängerung der Förderung einstimmig befürwortet. Am kommenden Donnerstag wird die Deputation nun mit der heute vom Senat beschlossenen Umsetzung befasst, am Freitag beschäftigt sich dann der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Programm.
Insgesamt setzt Staatsrätin Emigholz allerdings darauf, dass die so dringend nötige Unterstützung der Kulturschaffenden über Bundesprogramme geleistet werde – so wie es unter anderem auch die Kultur-Ministerkonferenz gefordert habe. „Gemeinsam mit Berlin haben wir jetzt einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der auf eine Förderung durch den Bund in enger Abstimmung mit den Ländern drängt. Ich würde mir eine Übernahme des sogenannten ,Unternehmerlohns‘ für Solo-Selbstständige in die Bundesprogramme sehr wünschen“, erklärt Staatsrätin Emigholz weiter. So lange dies aber nicht passiert sei, werde Bremen selbst entsprechend tätig, denn: „Kunst und Kultur sind ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität unserer Stadt. Es ist und bleibt unser Ziel, für möglichst alle Menschen in unserer Stadt ein attraktives künstlerisches und kulturelles Angebot sicherzustellen – und das sowohl unter den Bedingungen, die in Zeiten der Pandemie gelten, als auch im Anschluss.“
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Heiner Stahn, stv. Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: heiner.stahn@kultur.bremen.de