Mit der neuen Coronaverordnung (der siebten), die der Senat heute (09.06.2020) verabschiedet hat, dürfen Kinos, Theater und Konzerthäuser ab dem 12. Juni unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Das ist allerdings begrenzt auf maximal 200 Zuschauerinnen und Zuschauer pro Veranstaltung.
Für große Konzert-Events oder andere Großveranstaltungen sowie für Clubs und Bars gilt diese Öffnung dagegen noch nicht. Für sie müssen, laut Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt die Hilfen für die Branche noch länger laufen, weil hier leider noch lange kein Normalbetrieb in Sicht sei. Für diese Unternehmen solle sich auch die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder starkmachen.
Senatorin Kristina Vogt: „Der Bereich der Konzerte und Bühnen ist nicht nur für die dort arbeitenden Menschen wichtig, sondern trägt erheblich zur Attraktivität der Stadt bei. Klar ist, dass es ohne entsprechende finanzielle Unterstützung viele Clubs schon bald nicht mehr geben wird. Für die Veranstaltungs- und Konzertbranche mit ihren besonders erschwerten Bedingungen, ist es zwingend notwendig, dass die Überbrückungshilfen des Bundes auch über den 31. August 2020 hinaus zur Verfügung stehen. Wir werden uns im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz weiterhin dafür einsetzen. Auch wenn die ersten Konzerte wieder stattfinden können, ist aufgrund der Abstandsregelungen ein wirtschaftlicher Betrieb noch lange nicht gewährleistet. Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wie wir der Veranstaltungsbranche in der Zeit nach Corona zu einem Neustart verhelfen können.“
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de