Die Schaffung eines breit angelegten zusätzlichen Angebots zur Landstromversorgung in den bremischen Häfen - das hat der Bremer Senat in seiner heutigen Sitzung (16.06.2020) beschlossen. Bis zum Jahr 2023 sollen acht ortsfeste Landstromanlagen für die Seeschifffahrt und zwei zusätzliche Anschlüsse für die Binnenschifffahrt geschaffen werden.
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling: „Die Schaffung von Landstromanlagen für die Seeschifffahrt ist ein weiterer Schritt und ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum grünen, klimaneutralen Hafen. Die Landstrombereitstellung für die ortsfesten Anlagen soll deshalb auch zu einhundert Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgen.“
Vor diesem wegweisenden Beschluss hatte bremenports in Abstimmung mit der Fischereihafen Betriebsgesellschaft besonders geeignete Standorte sowohl im stadtbremischen Überseehafengebiet als auch im Fischereihafen identifiziert und diese hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit und der jeweiligen Kosten detailliert untersucht. Konkret sind bis Ende 2023 für die Seeschifffahrt im stadtbremischen Überseehafengebiet zwei Landstromanlagen im Bereich des Containerumschlags, eine im Bereich des Ro-Ro-Umschlags und eine im Bereich des Kreuzfahrtterminals geplant. Im Fischereihafen sollen drei Anlagen für die Behördenschiffe und eine für die Forschungsschifffahrt entstehen.
Bisher lag der Fokus bei der Landstrombereitstellung in den bremischen Häfen im Bereich der Hafen- und Serviceschifffahrt sowie im Bereich der Binnenschifffahrt. In beiden Sektoren sind in Bremen und Bremerhaven bereits die meisten Liegeplätze mit entsprechenden Anlagen ausgerüstet. Im Rahmen dieses neuen Investitionsprogramms werden noch zwei Anschlüsse für die Binnenschifffahrt innerhalb des Bremer Industriehafens geschaffen, so dass dann alle relevanten Anlegestellen für die Flussschiffer mit Landstromanlagen ausgerüstet sind.
Die Gesamtinvestitionssumme für alle zehn neuen Anlagen beträgt 32,4 Millionen Euro. Die Hälfte davon trägt das Land, die andere Hälfte der Bund auf Grundlage einer von Bund und Ländern zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung.
Schilling: „Diese politische Zielstellung steht im Einklang mit dem ‚Green Deal‘ der Europäischen Union und ist in gleicher Weise auch Gegenstand des aktuellen Koalitionsvertrages und des Klimaschutzprogramms auf Bundesebene. Bereits im Herbst 2019 hatte ich gemeinsam mit den weiteren vier norddeutschen Ländern und dem Bund ein ‚Memorandum of Understanding‘ über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Landstrom in den Häfen unterzeichnet. Ich freue mich sehr, dass aus einer Absichtserklärung jetzt auch konkrete Maßnahmen folgen und wir in den Bremischen Häfen keinen kleinen Schritt machen, sondern gleich mit einen richtig großen vorangehen.“
Die Senatorin nahm zugleich aber auch die Reeder in die Pflicht, ihre Schiffe insgesamt umweltfreundlicher zu gestalten und zu betreiben. Dazu gehöre es, zügig möglichst viele Schiffe entsprechend umzurüsten, beziehungsweise Neubauten mit entsprechenden Vorrichtungen für eine Nutzung von Landstrom in Auftrag zu geben. Schilling: „Eine saubere Schifffahrt gelingt uns nur im Schulterschluss aller Beteiligten. Je mehr Häfen Landstromanlagen zur Nutzung zur Verfügung schnellen, umso wirtschaftlicher wird es auch für die Reedereien ihre Schiffe entsprechend umrüsten zu lassen.“ Noch wichtiger aber sei es, dass die Schifffahrt insgesamt mehr Anstrengungen hin zu einer emissionsfreien Schifffahrt unternehme. „Schiffe verbringen die meiste Zeit auf See und da ist es nur konsequent, dass neben den Maßnahmen in den Häfen, nun vermehrt auf neue emissionsarme, beziehungsweise -freie Antriebe gesetzt wird“, so Schilling.
Ansprechpartner für die Medien:
Sebastian Rösener, Sprecher der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: +49 421 361- 83155, E-Mail: sebastian.roesener@wissenschaft.bremen.de