Tägliche Besuche möglich / Wechsel der Besuchsperson / Gemeinsam essen und trinken wieder erlaubt
16.06.2020Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen werden mit der achten Corona-Verordnung des Senats ab Mittwoch (17. Juni) deutlich gelockert. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann auf der Senatspressekonferenz nach der heutigen Sitzung des Senats (16.06.2020) mit. Danach sollen jeder Bewohnerin und jedem Bewohner tägliche Besuche von zwei Stunden möglich gemacht werden. Bislang war die Besuchszeit auf 45 Minuten und einen Termin wöchentlich begrenzt. Der Besuch ist zudem nicht mehr an eine einzige Person gebunden, künftig dürfen im wöchentlichen Wechsel auch weitere Personen die Besuche aufnehmen. Außerdem können Besuche wieder im eigenen Zimmer empfangen werden, wenn das Besuchskonzept der Einrichtung dentsprechend ausgelegt ist. Und schließlich wird das Verbot aufgehoben, Speisen und Getränke mitzubringen und gemeinsam zu verzehren.
Die Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen werden mit der achten Corona-Verordnung des Senats ab Mittwoch (17. Juni) deutlich gelockert. Das teilte Sozialsenatorin Anja Stahmann auf der Senatspressekonferenz nach der heutigen Sitzung des Senats (16.06.2020) mit. Danach sollen jeder Bewohnerin und jedem Bewohner tägliche Besuche von zwei Stunden möglich gemacht werden. Bislang war die Besuchszeit auf 45 Minuten und einen Termin wöchentlich begrenzt. Der Besuch ist zudem nicht mehr an eine einzige Person gebunden, künftig dürfen im wöchentlichen Wechsel auch weitere Personen die Besuche aufnehmen. Außerdem können Besuche wieder im eigenen Zimmer empfangen werden, wenn das Besuchskonzept der Einrichtung dentsprechend ausgelegt ist. Und schließlich wird das Verbot aufgehoben, Speisen und Getränke mitzubringen und gemeinsam zu verzehren.
„Die strengen Besuchsregelungen waren anfangs sinnvoll und erforderlich, aber sie waren auch eine erhebliche Belastung für Besuchende und Besuchte“, sagte Senatorin Stahmann. „Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen haben eine ganz bittere Zeit der Einsamkeit hinter sich. Und manche Angehörige waren regelrecht verzweifelt, weil letztlich so gut wie kein Kontakt möglich war. Ich freue mich für alle Betroffenen, dass wir nun nennenswerte Lockerungen umsetzen können.“
„Wir haben die rapide anwachsenden Infektionsraten vorläufig hinter uns“, sagte die Senatorin weiter. „Das gibt uns ein anderes Gefühl für Sicherheit im Umgang mit dem Virus.“ Sie betonte aber auch: „Die Gefahr durch SARS-CoV-2 ist auch auf absehbare Zeit nicht gebannt. Gerade in Pflegeheimen ist die Sorge vor einer schnellen Ausbreitung groß.“
Auf der anderen Seite sei ein gutes Dutzend Pflegeeinrichtungen mit Infektionsfällen inzwischen wieder frei von Infektionen, „derzeit gibt es nur eine einzige Einrichtung mit einem erkrankten Bewohner“. In einer zweiten Einrichtung gebe es eine vorsorgliche Quarantäne, nachdem eine Reinigungskraft positiv getestet worden sei.
Insgesamt hob die Senatorin die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gesundheitsbehörde, der Wohn- und Betreuungsaufsicht sowie in den Pflegeeinrichtungen besonders hervor: „Das sind Bereiche, da wird bis zur Erschöpfung gearbeitet“, sagte sie. Dabei seien die Beteiligten „sehr erfolgreich darin, einen Ausbruch schnell wieder einzufangen“.
Im Zusammenhang mit Covid-19-Infektionen sind bis zum gestrigen Montag (15.06.2020) in Altenpflegeeinrichtungen der Stadt Bremen 23 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. „Wir dürfen also nicht nachlassen in unserer Aufmerksamkeit“, mahnte Senatorin Stahmann. Daher gelten in den Einrichtungen die übrigen Regelungen – Abstandsgebot, Handhygiene, Anmeldung vor dem Besuch, Hinterlegen der Kontaktdaten, Begleitung auf dem Weg zum Besuchszimmer durch das Personal – auch weiterhin. Zulässig seien aber Besuche auf dem Gelände der Einrichtung sowie außerhalb, sofern die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung für den öffentlichen Raum eingehalten werden.
Senatorin Stahmann abschließend: „Mit jeder Lockerung zieht sich der Staat zurück, und es wächst die Eigenverantwortung des Einzelnen – für sich selbst, für seine Angehörigen und für die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in den Pflegeeinrichtungen.“
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Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de