Seit zwei Jahren gelten vereinfachte Regeln für die Vermögensabschöpfung – bereits damals parallel wurde dazu die Zahl der damit betrauten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen erhöht. Die Bemühungen haben sich buchstäblich gelohnt: Wurden zwischen 2007 und 2016 jährlich im Durchschnitt rund 556.000 Euro abgeschöpft, sind es seit 2017 durchschnittlich fast 3,2 Millionen Euro jährlich. Obwohl diese Werte keine Allgemeingültigkeit haben, da sie nicht zuletzt oft von einzelnen, großen Verfahren abhängen, ist die Tendenz deutlich: Die verstärkte Vermögensabschöpfung zeigt Wirkung – und soll nun noch einmal intensiviert werden.
Dazu Claudia Schilling, Senatorin für Justiz und Verfassung: "Die veränderten Regelungen haben sich bewährt: Offensichtlich auf kriminellem Weg erlangtes Vermögen muss seither keiner konkreten Straftat mehr zugeordnet werden, um eingezogen werden zu können – es genügt, dass das Gericht von der illegalen Herkunft überzeugt ist." Wirkung erziele diese Änderung nicht nur im Deliktfeld der Wirtschaftskriminalität, sondern insbesondere auch in den Bereichen der Organisierten- sowie der Clankriminalität. Schilling: "Egal ob Bar- oder Buchgeld, Immobilien oder teure Sportwagen – illegales Vermögen verliert dadurch seine Sicherheit. Kriminelle können sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihnen das, was sie zur Seite geschafft haben, am Ende bleibt. Dadurch treffen wir sie da, wo es besonders wehtut: beim Geld."
Letztlich sei das Ziel, Straftäterinnen und Straftätern den Anreiz für ihre kriminellen Machenschaften zu entziehen und parallel mit dem sichergestellten Werten auch die Opfer zu entschädigen, so Schilling. Die Justizsenatorin: "Verbrechen lohnt sich nicht! Das ist die einfache Botschaft, die dahintersteht – und diese Botschaft werden wir nun im Land Bremen durch eine weitere Intensivierung der Vermögensabschöpfung noch deutlicher machen."
Möglich wird dies durch eine jetzt erfolgte Erweiterung des Kontrakts zwischen dem Justiz- und dem Finanzressort zur Intensivierung der Einnahmen aus Gewinnabschöpfung und Unternehmensgeldbuße. Schilling: "Insgesamt 7,5 zusätzliche Stellen können dadurch bei der Staatsanwaltschaft geschaffen werden, die sich künftig schwerpunktmäßig mit dem Abschöpfen von illegalem Vermögen und Unternehmensgeldbußen befassen werden. Gerade bei Letzteren geht es zudem oft um Großverfahren, die die Staatsanwaltschaft personell sehr fordern. Die neuen Stellen werden auch dabei für Entlastung sorgen", so Schilling.
Positiv bewertet den Kontrakt auch der "Vertragspartner" aus dem Finanzressort. Senator Dietmar Strehl betont: "Die zusätzlichen Stellen zahlen sich dreifach aus: Vermögen aus kriminellen Aktivitäten wird vermehrt eingezogen, die bereits in diesem Bereich arbeitenden Beschäftigten werden entlastet und es kommt mehr Geld in die Staatskasse."
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de