Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (23.06.2020) die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren zum Wintersemester 2020/21 beschlossen. Zudem sollen Studierende, die im Sommersemester 2020 die Langzeitstudiengebühren schon gezahlt hatten, diese erstattet bekommen, wenn sie aufgrund der Pandemie die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen nicht erbringen konnten. Bisher wurde für die Studierenden ab dem 15. Semester eine Gebühr von 500 Euro pro Semester fällig.
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling: „Durch die Abschaffung des Studienkontengesetzes und der damit verbundenen Abschaffung der Langzeitstudiengebühren zum Wintersemester 2020/2021, wollen wir die Studierenden nachhaltig und wirkungsvoll entlasten. Es ist nicht auszuschließen, dass die Covid-19-Pandemie so manche Studienbiografie verändern wird und viele Studierende in der gegenwärtigen Situation nicht in der Lage sind, ihr Studium planmäßig abzuschließen und aufgrund dessen in die Zahlungspflicht geraten würden. Angesichts dieser besonderen Belastungen in sozialer, familiärer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht, wollen wir mit dieser weiteren Maßnahme die Studierenden schnell und unbürokratisch unterstützen.“
Die Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes sieht noch weitere Nachteilsausgleiche für die Studierenden aufgrund der Corona-Pandemie vor. So wird der BAFöG-Bezug im Hinblick auf eine mögliche Corona-bedingte Überschreitung der Regelstudienzeit gesichert. Schilling: „Da es bisher auf Bundesebene leider nicht gelungen ist, allgemeine und verbindliche Regelungen für einen gesicherten Bezug von BAFöG-Leistungen bei Regelstudienzeitüberschreitungen aufgrund der Corona-Pandemie sicherzustellen, nehmen wir eine landesrechtliche Regelung her, die dazu führt, dass das Sommersemester bei Corona-bedingten Studienzeitverzögerungen nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.“
Des Weiteren soll der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium gewährleistet werden, auch wenn das Bachelorstudium Corona-bedingt nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Schilling: „Immatrikulations- und Rückmeldenachweise können nachgereicht werden, wenn sie krisenbedingt nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, ohne dass dadurch nachteilige Folgen entstehen würden. Gleiches gilt für Sprachzertifikate, Praktika oder ähnliches.“
Generell gilt jedoch: Das Sommersemester 2020 ist kein verlorenes, sondern ein digitales Semester, was grundsätzlich als vollwertiges Semester angerechnet wird. Schilling: „Wir haben es in Bremen geschafft, dass das Sommersemester 2020 kein Null-Semester ist, sondern ein weitgehendes digitales Semester. Mein Dank gilt den Hochschulen, den Studierenden, den Lehrenden und allen Beteiligten, die die Voraussetzungen dafür geschaffen haben.“
Auch zum kommenden Wintersemester haben sich Wissenschaftsressort und Hochschulen schon verständigt: Im Land Bremen wird es nach aktuellem Stand im Wintersemester 2020/21 ein ‚hybrides Semester‘ aus Präsenzangeboten und digitalen Angeboten geben.
Ansprechpartner für die Medien:
Sebastian Rösener, Pressesprecher bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-83155, E-Mail: sebastian.roesener@wissenschaft.bremen.de