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Google verspricht, Widerspruchsdaten nur für das Widerspruchsverfahren zu nutzen

20.08.2010

Die Google Inc. erweitert ihre Zusagen zur Unkenntlichmachung von Hausansichten, Menschen und Fahrzeugen vor Veröffentlichung des Internetdienstes Street View. Die Widerspruchsdaten würden sicher verwahrt, ausschließlich für das Widerspruchsverfahren verwendet, nach Abschluss der Bearbeitung durch Google nur zu Dokumentationszwecken verwendet und „im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche“ gelöscht. Der zuständige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat darauf verwiesen, dass seine Behörde dazu noch die Beantwortung eines Fragenkataloges durch Google erwarte.

Die Bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, hält diese Zusagen für einen Erfolg der öffentlichen Diskussion über Google Street View. Sie sagte hierzu: „Über diesen Erfolg dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir es aus Sicht von Google immer noch mit freiwilligen Zugeständnissen zu tun haben. Eine gesetzliche Regelung ist und bleibt bitter nötig!“

Dr. Imke Sommer erinnert bei dieser Gelegenheit daran, dass neben der elektronischen weiterhin die schriftliche Form des Vorabwiderspruchs möglich ist.

Wie ein solcher Vorabwiderspruch etwa lauten könnte, sehen Sie hier... (doc, 23 KB)