Frauensenatorin Bernhard unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Frauensenatorin Claudia Bernhard hat heute (03.07.2020) die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des Programmes "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" unterzeichnet. Damit ist es in Bremen nun möglich, die damit verbundenen Fördergelder abzurufen. Das vorhandene Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen soll dadurch ausgebaut und verbessert werden. Gefördert werden können Aus-, Um- und Neubauten sowie Sanierungen von Hilfseinrichtungen.
Die heute unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung erfüllt damit die Vorgaben der sogenannten Istanbul Konvention. Bis zu 30 Millionen Euro stehen seitens des Bundes hierfür jährlich zur Verfügung, insgesamt 120 Millionen Euro. Bremen stehen davon jährlich rund 300.000 Euro bzw. 1.200.000 Euro für die gesamte Förderzeit zur Verfügung. Durch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung können juristische Personen, die als gemeinnützig anerkannt sind, Anträge auf Zuwendungen aus dem vierjährigen Investitionsprogramm stellen. Bis zu 30.000 Euro jährlich sind hierbei vom Land Bremen selbst aufzubringen.
"Unsere Schutzeinrichtungen und Beratungsstrukturen sind für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder oft überlebenswichtig", sagt Claudia Bernhard. "Zu häufig aber haben unsere Frauenhäuser keine ausreichenden Plätze oder gewaltbetroffene Frauen müssen in anderen Bundesländern untergebracht werden. Durch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung schaffen wir die Möglichkeit, die vorhandenen Schutzräume zu erweitern oder dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu finanzieren."
Unter häuslicher Gewalt summieren sich eine Vielzahl an Vergehen – Mord, Totschlag, Körperverletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch Partner oder andere. Jede vierte Frau erlebt sie im Laufe ihres Lebens. 2018 gab es allein in Bremen 2.100 gemeldete Vorfälle - also fast sechs pro Tag. Die Corona-Pandemie hat die Situation für Gewaltbetroffene einmal mehr verschärft. "Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen bringen die Gefahr vermehrter häuslicher Gewalt mit sich, weshalb wir bereits im März kurzfristig weitere Plätze in Frauenhäusern geschaffen haben. Trotzdem rechnen wir weiterhin mit einer hohen Dunkelziffer, da es für Frauen aufgrund der Isolation schwerer war, sich bei bedrohlichen Situationen und gewaltsamen Übergriffen an die Polizei, Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser zu wenden. Deshalb freut es mich umso mehr, dass wir heute die Möglichkeit geschaffen haben, weitere Einrichtungen zum Schutz von Frauen und ihren Kindern zu schaffen", so Senatorin Bernhard weiter.
Zu Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Frauen: Viele Frauen erleben Gewalt, in vielen Fällen häufiger als ein Mal, in verschiedenen Formen. Frauen müssen diese Gewalt nicht hinnehmen, sondern können sich in Bremen an verschiedenen Stellen Hilfe suchen. Eine Übersicht über verschiedene Hilfsangebote gibt es unter https://www.gewaltgegenfrauen.bremen.de/.
Zur Istanbul-Konvention: Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Sie verpflichtet alle staatlichen Ebenen, gemeinsam erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um gewaltbetroffene Frauen zu schützen. Deutschland hatte diese Konvention 2017 ratifiziert. Die Verwaltungsvereinbarung wird aktuell zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern verabschiedet.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de