Mit dem heute (09.07.2020) von der Bürgerschaft verabschiedeten Justizvollzugsdatenschutzgesetz wird der Umgang mit personenbezogenen Daten „hinter Gittern“ auf eine neue Grundlage gestellt. Die bisher in unterschiedlichen Gesetzen verankerten Datenschutzbestimmungen werden in ein eigenständiges Gesetz überführt und aktualisiert.
„Wenn wir unseren gesetzlichen Auftrag ernst nehmen, das Leben im Justizvollzug dem Leben 'vor den Mauern' anzugleichen, wenn uns daran gelegen ist, auf das Leben nach der Haft vorzubereiten und wenn wir den Justizvollzug als Teil der Sicherheitsarchitektur begreifen, dann muss sich dies auch darin zeigen, wie wir mit den oftmals sensiblen Informationen im Gefängnis umgehen“, so Justizsenatorin Claudia Schilling. „Mit dem neuen Datenschutzgesetz für den Justizvollzug schaffen wir einen Rechtsrahmen, der das inzwischen hochkomplexe Datenschutzrecht anwendungsfreundlich bündelt und für den Vollzugsalltag handhabbar macht.“
Das Justizvollzugsdatenschutzgesetz setzt sowohl europarechtliche Vorgaben als auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit personenbezogenen Daten um. Zum einen werden die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen wie beispielsweise der Gefangenen oder von Besuchern transparent geregelt. Darüber hinaus wird der Datenaustausch mit den Sicherheitsbehörden auf eine neue Grundlage gestellt. Neue Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im Justizvollzug wird die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
„Mit dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz stellen wir die Zusammenarbeit des Justizvollzuges mit Polizei und Verfassungsschutz auf eine neue Grundlage. Dabei ist es uns gelungen, einen Rechtsrahmen festzuschreiben, der in der täglichen Praxis des Justizvollzuges bestehen kann und der zugleich dem in einem Rechtsstaat gebotenen, hohen Datenschutzniveau genügt. Das Gesetz zeigt so auch: Rechtsstaatliche Standards und Sicherheit müssen nicht im Gegensatz zueinanderstehen, sie ergänzen sich“, hebt Justizsenatorin Schilling hervor.
Das neue Gesetz enthält detaillierte Bestimmungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen, zur Überprüfung Gefangener und anstaltsfremder Personen, zum Datenaustausch mit den Sicherheitsbehörden und zu Fallkonferenzen mit der Polizei und dem Verfassungsschutz im konkreten Einzelfall. Das Gesetz schafft damit beispielsweise die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit des Justizvollzuges mit der Kompetenzstelle für Deradikalisierung und Extremismusprävention (KODEX).
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Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de