Für die Jahre 2020 und 2021 wird bundesweit der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht. Davon profitieren über 7.000 Bremerinnen und Bremer. Die Änderung gilt ab dem 1. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind. Damit wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der Corona-Pandemie berücksichtigt.
Die Finanzämter in Bremen berücksichtigen den höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende automatisch und unbürokratisch: Der erhöhte Entlastungsbeitrag ist bereits bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erfasst. Alleinerziehende, die am 26.06.2020 in einem Arbeitsverhältnis standen, brauchen deshalb bei den Finanzämtern in Bremen keinen Antrag zu stellen. Es genügt, wenn sie ihre Arbeitgeberin bzw. ihren Arbeitgeber auf die Anpassung hinweisen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Steuerermäßigung rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen. Wurde der höhere Entlastungsbetrag in das Lohnsteuerabzugsverfahren ausnahmsweise nicht eingearbeitet, wird dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachgeholt.
Die Anpassung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geht auf das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz zurück, welches Maßnahmen bündelt, um konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umzusetzen.
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Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de