Nachverfolgung von Waffen und ihrer wesentlichen Einzelteile muss ab heute akribisch festgehalten werden/ Einrichtung von Waffenverbotszonen ist seit kurzem erleichtert
01.09.2020Mit dem heutigen Tag (1. September 2020) wird bundesweit das Waffengesetz in Deutschland erneut weiter verschärft. Das Land Bremen hatte sich im vergangenen Jahr auf Initiative von Innensenator Ulrich Mäurer wiederholt intensiv in die bundesweite Debatte mit eingebracht und sich unter anderem dafür ausgesprochen, dass die Regelabfrage von künftigen Waffenbesitzern beim Landesamt für Verfassungsschutz in die Gesetzgebung mit aufgenommen wurde. Diese Regelung gehört zu veränderten Vorschriften, die bereits seit Februar Praxis sind. Ebenso wie die erleichterten Möglichkeiten von Kommunen, an besonders sensiblen oder belebten Orten in einer Stadt sogenannte Waffenverbotszonen einzurichten. Auch hierfür hatte sich Bremen stark gemacht und will nun in die Prüfung solcher Örtlichkeiten einsteigen.
Als weiteren Baustein kommt ab heute eine Verbesserung der Nachverfolgbarkeit von Waffen sowie einzelner wesentlicher Waffenteile im Nationalen Waffenregister hinzu. Ziel ist, dass von der Herstellung einer Waffe über ihren Verkauf oder einen Besitzerwechsel sämtliche Vorgänge in dem Waffenregister bis zur Vernichtung der Waffe akribisch dokumentiert werden müssen. "All diese Änderungen sollen die Beschaffung und Nutzung von Schusswaffen für kriminelle und terroristische Ziele erschweren", betont Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Zugleich solle mit der Gesetzesänderung mehr Rechtssicherheit für rechtstreue Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen und andere legale Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer geschaffen werden.
Die Bremer Waffenbehörde hat bislang 737 Anfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz gestellt, bevor sie der jeweiligen Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller eine Waffenerlaubnis zuerkannte. 556mal gab das Landesamt für Verfassungsschutz grünes Licht, 181 Fälle befinden sich noch in der Prüfung. Seit Verkündung der ersten Vorschriften im Februar dieses Jahres wurden bei der Bremer Waffenbehörde zudem 63 erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen zur Vernichtung abgegeben.
Aktuell gibt es in Bremen-Stadt 10.456 legale Waffen in Privatbesitz. Im Jahr 2008 waren es noch rund 30 000 Waffen. Einen deutlichen Rückgang gab es auch bei der Zahl der Waffenbesitzer: Im Oktober 2012 waren noch 5.189 Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer registriert. Zum heutigen Stichtag sind es in Bremen noch 1.736 Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer. Ihre Anzahl hat sich somit um 66,54 % verringert und ist ein Beleg für die Wirksamkeit der regelmäßigen Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen.
Innensenator Mäurer: "Es gibt noch weitere Ideen, die wir derzeit auf Fachebene diskutieren, um den möglichen Missbrauch von Schusswaffen wo immer möglich zu reduzieren." Dazu gehöre ein Verbot der Waffenausleihe unter Sportschützinnen und Sportschützen ebenso wie Erwerb der erlaubnispflichten Waffen erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres.
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