Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa begrüßt Votum des Tarifausschusses
11.09.2020In der Sitzung am Montag, 7. September 2020, hat der Tarifausschuss des Landes Bremen empfohlen, den Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk im Land Bremen für allgemeinverbindlich zu erklären. Vorausgegangen waren die Auswertung des Antrags der Tarifvertragsparteien sowie der von der senatorischen Behörde vorgelegten Informationen und Erkenntnisse. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung kann der Tarifvertrag auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen ausgeweitet werden. Letztere haben somit ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen. Damit würde in dieser Branche nach langer tarifloser Zeit wieder ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Votum des Tarifausschusses – ein paritätisch besetztes Gremium aus Vertreter*innen der Sozialpartner – ist Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung. "Die Stärkung der Tarifbindung ist ein wichtiges Signal und ein großer Schritt für die Beschäftigten im Friseurhandwerk. Konkret bedeutet dies für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Ein einheitliches Mindestentgelt für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk und eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung gehören zu den Grundlagen guter Arbeit. Ich freue mich sehr, dass wir die Allgemeinverbindlicherklärung nun vornehmen können und bin davon überzeugt, dass sie sich insgesamt positiv auf die Branche auswirken wird. Ich danke den Sozialpartnern im Tarifausschuss für den konstruktiven Dialog und das zukunftsweisende Votum", sagt Senatorin Kristina Vogt.
Die Tarifvertragsparteien, die Friseurinnungen Bremen und Bremerhaven-Wesermünde sowie die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), hatten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das Friseurhandwerk beantragt. Das Bundesministerium übertrug die Verfahrensführung für den Bereich des Landes Bremen der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de