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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Bundesrat stimmt Entlastungen für Familien und Kommunen zu

18.09.2020

Der Bundesrat hat heute (18. September 2020) mit den Stimmen Bremens weitere Bausteine des Konjunkturpaktes zur Abmilderung der Coronapandemie bedingten Folgen und damit spürbare Entlastungen für Familien und Kommunen beschlossen, die auch positive Auswirkungen für die Städte Bremen und Bremerhaven haben. Im Einzelnen geht es um Änderungen des Grundgesetzes, mit denen Entlastungen für Familien durch Erhöhung des Kindergeldes und Anpassung der steuerlichen Kinderfreibeträge erzielt werden sollen. Hinzu kommt ein Ausgleich für Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie die Übernahme von Kosten der Unterkunft im Bereich der Sozialhilfe durch den Bund.

Familienentlastung

Das Kindergeld wird pro Kind ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht und die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechend angepasst. Außerdem wird mit der Anhebung des in den Einkommenssteuertarif integrierten Grundfreibetrags die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sichergestellt. Zum Ausgleich der kalten Progression werden die übrigen Eckwerte des Einkommenssteuertarifs in der Tabelle nach rechts verschoben. Die Erhöhung des Kindergeldes hat Auswirkungen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das erhöhte Kindergeld führt aufgrund der Anrechnung auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu Einsparungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe von jährlich rund 360 Millionen Euro, davon entfallen rund 320 Millionen Euro auf den Bund und 40 Millionen Euro auf die Kommunen.

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: "Die Entscheidungen des Bundesrates sind gut für die Menschen in Bremen und Bremerhaven. Die allermeisten Familien profitieren von der jetzt beschlossenen Familienentlastung und haben künftig mehr Geld in der Tasche. Damit kommt das Geld bei denen an, die es dringend gebrauchen können. Denn immer noch sind Kinder das Armutsrisiko Nummer 1 in Deutschland."

Ausgleich Gewerbesteuer und Kosten der Unterkunft (KdU)

Bei den KdU und der Übernahme Gewerbesteuerausfälle geht es um das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h), das gestern erst (Donnerstag) im Bundestag beschlossen wurde, und dem der Bundesrat heute zugestimmt hat.

Die erste der zwei Änderungen betrifft die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese wird auf bis zu 74 Prozent angehoben. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, wurde der Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt. Demnach greift in diesem Fall die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt – und nicht schon ab der Hälfte der Ausgaben, wie es bisher allgemein geregelt war.

Die zweite Änderung betrifft die Einfügung eines neuen Artikels 143h. Damit soll ermöglicht werden, dass den Kommunen und Städten in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden können. Daran sollen sich Bund und Länder beteiligen. Artikel 143h tritt am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft.

Dazu Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: "Die Entlastung der Kommunen verschafft unseren beiden Städten Bremen und Bremerhaven mehr Spielraum für dringend erforderliche Investitionen – vor allem in Schulen und Kitas, in die Digitalisierung und die Infrastruktur."

Die beschlossenen Bundeshilfen zur Entlastung der Kommunen bezeichnet Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl als "notwendigen Akt der Solidarität". Er betont: "Seit Jahren hat Bremen sich für eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für staatliche Leistungsempfänger eingesetzt. Mit der dauerhaften Erhöhung der Bundesbeteiligung um 25 Prozent ist diese Forderung endlich erfüllt." Legt man den Haushaltsanschlag für 2020 zu Grunde, ergeben sich rund 65 Millionen Euro zusätzlich vom Bund für die Kommunen Bremen (55 Millionen Euro) und Bremerhaven (10 Millionen Euro). Dietmar Strehl weist darauf hin, dass die KdU-Beträge vermutlich höher ausfallen, als ursprünglich im Haushalt veranschlagt: "Wenn das so eintrifft, erhöht sich dann auch die Belastung der Kommunen."

Die Entlastung der Kommunen durch den Bund bei Corona-bedingten Ausfällen im Bereich Gewerbesteuer ist auf ein Jahr befristet. Sie beträgt 63 Millionen Euro und wird durch das Land Bremen um weitere 63 Millionen aufgestockt (insgesamt 112 Millionen für die Stadt Bremen und 14 Millionen Euro für die Stadt Bremerhaven). Der Finanzsenator setzt sich für eine Verlängerung dieser Bundeshilfe ein – so wie auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Strehl: "Die aktuelle Steuerschätzung hat gezeigt, dass der Corona-bedingte Steuereinbruch auch in den nächsten Jahren noch schmerzhaft spürbar sein wird."

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de

Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de