Sie sind hier:
  • Rückgang der Reallöhne im 2. Quartal 2020 um 5,6 Prozent

Der Senator für Inneres und Sport

Rückgang der Reallöhne im 2. Quartal 2020 um 5,6 Prozent

24.09.2020

Pressemitteilung des Statistischen Landesamts Bremen:

Der Nominallohnindex ist in Bremen im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahresquartal um -4,9 Prozent zurückgegangen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Die Verbraucherpreise stiegen im gleichen Zeitraum um 0,7 Prozent. Die realen Löhne sind daher um -5,6 Prozent zurückgegangen. Die Abnahme ist die mit Abstand deutlichste seit Beginn der Zeitreihe 2007 und damit historisch.

Der Einsatz von Kurzarbeit sowie die Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie führten zu einer starken negativen Lohnentwicklung im 2. Quartal 2020. Der Hauptgrund liegt hier vor allem in einer starken Verkürzung der Arbeitszeit. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sank für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 2. Quartal 2020 die bezahlte Wochenarbeitszeit in der Gesamtwirtschaft um 6,5 Prozent auf durchschnittlich 35,8 Stunden. Im 2. Quartal 2009 hatte der Rückgang bei 1,6 Prozent gelegen.

Die Verdienste bei angelernten und ungelernten Arbeitnehmern fielen mit -17,9 bzw. -14,2 Prozent deutlich überdurchschnittlich stark. Die bezahlte Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten dieser Arbeitnehmergruppen ging entsprechend um -17,3 bzw. -22,3 Prozent zurück.

Weitere Daten sind im Statistischen Bericht zu finden.

Hinweis:
Durch den starken Anstieg der Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie, geht auch ein erhöhter Erklärungsbedarf bei der Interpretation der Zahlenwerte der Verdienststatistik einher. Die hier veröffentlichten Bruttoverdienste beinhalten ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, und ist deshalb in den hier ausgewiesenen Bruttoverdiensten nicht enthalten. Arbeitnehmende, die von Kurzarbeit betroffen sind, werden mit den entsprechend gekürzten Verdiensten und gekürzten Arbeitsstunden in die Datenmeldung der Verdienststatistik einbezogen. Arbeitnehmende, die für einen ganzen Kalendermonat ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten (sog. Kurzarbeit Null), werden in diesem Monat nicht erfasst.

Durch diese Vorgaben lassen sich z. T. stärkere Abweichungen sowie ein erhöhter Anteil an geklammerten Werten mit eingeschränkter Aussagekraft bei den Ergebnissen für das vorliegende Quartal im Vergleich zu früheren Erhebungszeiträumen erklären. So erscheint z. B. ein Anstieg des Bruttostundenverdienstes in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase grundsätzlich eher ungewöhnlich. Diese Steigerung resultiert u. a. daraus, dass einige meldepflichtige Betriebe das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten aufstocken. Da viele Beschäftigte aber Corona-bedingt z. T. deutlich weniger Stunden arbeiten, steigt der effektive Stundenlohn statistisch gesehen an.

Methodische Erläuterungen:
Der Nominallohnindex drückt die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste inklusive der Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich aus. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Grundlage ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die die gesamte Wirtschaft mit 10 Beschäftigten und mehr abdeckt mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“.

Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig
Telefon: (0421) 361 -2463
E-Mail: Markus.Habig@statistik.bremen.de