Senat will Dienstreisen mit dem Flieger minimieren
06.10.2020Bremen setzt auf Nachhaltigkeit – auch bei Dienstreisen. Der Senat will dem Fliegen im Zusammenhang mit Dienstreisen enge Grenzen setzen: Wenn die alternative Reisezeit mit der Bahn nicht länger als sieben Stunden dauert, sind Züge zu nutzen. Finanzsenator Dietmar Strehl betont: "Das Signal ist eindeutig -der öffentliche Dienst setzt auf klimafreundliche Alternativen auch bei Dienstreisen. Mit einer neuen Vorschrift für Dienstreisen stärken wir die Bahn." Er erinnert in diesem Zusammenhang auf die steigende Anzahl von Videokonferenzen hin, die viele Dienstfahrten überflüssig machen: "Die Corona-Pandemie hat den Trend beschleunigt. Schon vor Beginn der Pandemie haben wir begonnen, verstärkt auf Video-Konferenzen zu setzen."
Flüge sind mit ihrer hohen Treibhausgasemission die schädlichste Art der Fortbewegung. Deshalb sollen sie nur noch bei langen Strecken vom Arbeitgeber bezahlt werden. In begründeten Einzelfällen, wenn beispielsweise die Teilnahme aus Zeitgründen nur mit dem Flieger gewährleistet ist, kann eine Ausnahme gemacht werden. Auch Taxifahrten können nur in begründeten Einzelfällen abgerechnet werden. Dietmar Strehl: "Das spart Geld und stützt den ÖPNV."
Der Vorrang für die Bahn gilt auch, sollten im Vergleich zur Flugreise höhere Kosten anfallen. Dietmar Strehl: "Bremen hat den Klimanotstand ausgerufen. Wir nehmen Klimaschutz ernst. Als Küstenstandort ist uns besonders bewusst, was steigende Meeresspiegel für verheerende Auswirkungen haben. Sollten zum Beispiel durch längere Anreisezeiten zusätzliche Übernachtungskosten oder Zuschläge für Schlafwagen zu Buche schlagen, ist das kein Hinderungsgrund. Wir wollen und müssen auf allen Ebenen unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten."
Für Langstreckenflüge über sieben Stunden sollen künftig alle Beschäftigten die Businessklasse nutzen können. Das gilt bisher nur für wenige Inhaberinnen von Spitzenfunktionen.
Der Entwurf zur Änderung der Reisevorschriften wird jetzt den Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie den Spitzenorganisationen der Richterinnen & Richter zur Stellungnahme übersandt. Nach deren Beteiligung wird der Senat die Reisekostenvorschrift erneut abschließend behandeln und der Bremischen Bürgerschaft zuleiten.
Ansprechpartnerin für die Medien: Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de