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Der Senator für Finanzen

Auch 2021 weiter Notsituation

Senat beschließt Ergänzungen zum Haushaltsentwurf 2021 und aktualisierten Finanzrahmen 2019-2023

13.10.2020

"Wir erwarten auch 2021 drastische Corona-Auswirkungen – weniger Einnahmen und höhere Ausgaben sind die Folge. Der Senat schlägt deshalb der Bremischen Bürgerschaft vor, auch im nächsten Jahr die Ausnahmeregel der Schuldenbremse in Anspruch zu nehmen. Es liegt weiter eine außergewöhnliche Notsituation vor," erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl mit Blick auf die heutige (13. Oktober 2020) Senatsentscheidung. "Wir brauchen neue Kredite, um damit Maßnahmen zur Bewältigung der Krise zu finanzieren."

Bereits im Juli 2020 hat das Parlament den Haushalt 2021 in 1. Lesung beschlossen. Die 2. Lesung wurde ausgesetzt, um die Sondersteuerschätzung im September und die weitere Entwicklung der Pandemie und ihre Auswirkungen auf Bremen im kommenden Jahr besser einschätzen zu können.

Die zentralen Veränderungen im Haushaltsentwurf:

  • Die steuerabhängigen Einnahmen wurden in der September-Steuerschätzung geringer veranschlagt. Das führt im Haushalt des Landes zu einem Minus in Höhe von rund 263 Millionen Euro und im Haushalt der Stadt Bremen zu einer Verringerung um rund 136 Millionen Euro.
  • Der Bremen-Fonds 2020 umfasst maximal 1,2 Milliarden Euro. Bis Jahresende werden voraussichtlich rund 270 Millionen Euro davon ausgegeben. Da 2021 wieder eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, werden die verbliebenen maximal 930 Millionen Euro (650 Millionen Euro für das Land und 280 Millionen Euro für die Stadt) zur Bewältigung der Corona-Folgen eingeplant. Zusammen bleibt es bei einer maximalen Kreditermächtigung von zusammen 1,2 Milliarden Euro.
  • Die höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft führen zu Mehreinnahmen in Höhe von 66,5 Millionen Euro beim Land. Die Summe wird komplett weitergeleitet an die beiden Städte Bremen (54,7 Millionen Euro) und Bremerhaven (11,8 Millionen Euro).
  • Der bereits vom Senat sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss beschlossene Betriebskostenzuschuss für die Gesundheit Nord (Geno) schlägt mit 15 Millionen Euro im städtischen Haushalt zu Buche.
  • Die im Juli beschlossenen Änderungsanträge des Parlaments in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro (5,3 Millionen Euro Land, 4,7 Millionen Euro Stadt) werden in den Ressorthaushalten eingefügt. Dabei geht es unter anderem um höhere Zuwendungen und Zuschüsse an diverse Einrichtungen und Vereine, zusätzliche Mittel für die Schulsozialarbeit und mehr Geld für die Pflege städtischer Grünanlagen.
  • Die bereinigten Ausgaben des Landes betragen 2021 rund 5,55 Milliarden Euro, die der Stadt 3,46 Milliarden Euro. Achtung: Die Summen aus Land und Stadt können nicht einfach addiert werden, da Zahlungen zwischen dem Landes- und dem städtischen Haushalt enthalten sind und diese sonst doppelt gezählt würden.

September-Steuerschätzung verschlechtert Prognose auch für 2022/2023
Der Ausblick auf die Entwicklungen der Einnahmen (beruhend auf der September-Steuerschätzung) und den Ausgaben (beruhend auf den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen) verdeutlicht ein Problem. Aktuell decken die Einnahmen nicht die Ausgaben. Im Land besteht noch eine Lücke in Höhe von 183 Millionen Euro in 2022 und in Höhe von 135 Millionen Euro in 2023. In der Stadt Bremen ist die Lücke in 2022 noch 106 Millionen Euro groß und in 2023 sind es noch 102 Millionen Euro. Finanzsenator Dietmar Strehl: "Das macht mir Sorgen. Wie lang die Notsituation mit der verbundenen Erlaubnis zur Kreditaufnahme besteht, ist offen. Für 2022/2023 kann darüber noch nicht entschieden werden. Auf der aktuellen Datenlage müssten die Finanzierungslücken noch geschlossen werden - durch geringere Ausgaben und einnahmesteigernde Maßnahmen. Keine leichte Aufgabe. Das letzte Wort hat die Bürgerschaft."

Service: Tabellen zum Finanzrahmen des Landes und der Stadt Bremen (pdf, 27.2 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de