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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen will Belegrechte für Wohnungen kaufen

Sozialstaatsrat Jan Fries erläutert Konzept bei der Deputation für Soziales, Jugend und Integration

05.11.2020

Um in der Corona-Pandemie mehr Obdachlose und Menschen mit Fluchthintergrund in Wohnungen unterbringen zu können, will Bremen erstmals Belegrechte für Wohnungen ankaufen. Mit dem Belegrecht kann die Stadt für mehrere Jahre direkt auf den bestehenden Wohnraum zugreifen, der Vermieter erhält im Gegenzug neben der Miete eine einmalige Zahlung. Insgesamt will Bremen 150 Belegrechte für rund 1,5 Millionen Euro erwerben. In ihrer heutigen Online-Sitzung (Donnerstag, 5. November 2020) hat die städtische Deputation für Soziales, Jugend und Integration dem Vorhaben zugestimmt.

„Aufgrund der besonderen Bedingungen der Pandemie steht die Unterbringung von wohnungslosen Menschen und von Menschen mit Fluchthintergrund vor besonderen Herausforderungen, die nur mit neuen Strategien zu bewältigen sind“, sagte Sozialstaatsrat Jan Fries. Ziel des Senats sei es, Menschen so weit wie möglich das Leben in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Dabei stößt die Vermittlung in Wohnraum bei mehreren Personengruppen an Grenzen: So stoßen Menschen, die auf der Straße leben, auf hohe Hürden bei Vermietern; viele Betroffene seien darüber hinaus aufgrund ihrer psychischen und gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage, den langen Prozess der Wohnungssuche mitzumachen, sagte Staatsrat Fries. Abhilfe schaffen solle die direkte Vermittlung in Wohnungen im Programm „Housing-First“. Zudem leben im System zur Unterbringung Obdachloser derzeit auch Menschen, die fast ausschließlich wegen ihres unsicheren Aufenthaltsstatus‘ oder aufgrund ihres Alters, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Lage benachteiligt werden und deshalb keine oder nur sehr eingeschränkte Chancen am Wohnungsmarkt haben.

Vorgesehen ist der Ankauf von 150 Belegrechten für Wohnungen, davon circa 100 für Personen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder ihrer Herkunft Schwierigkeiten
auf dem Wohnungsmarkt haben und weitere 50 für „Housing-First“. Die Belegrechte über möglichst 20 Jahre sollen für eine Einmalzahlung von je 10.000 bis 15.000 Euro erworben werden. Die Summe ergibt sich aus der Differenz der am Markt zu erzielenden Miete und der Miete, die die Sozialbehörden in der Regel für Leistungsempfänger finanzieren.

Die Vermittlung von Mieterinnen und Mietern übernimmt die Zentrale Fachstelle Wohnen, die in Bremen für die Unterbringung Obdachloser zuständig ist.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de