Nach Beginn der Corona-Pandemie trat im April dieses Jahres die erste Corona-Verordnung im Land Bremen in Kraft. Diese wird seither fortlaufend aktualisiert. „Es ging und geht darum, schnell, entschieden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend angepasst an die jeweilige Situation zu handeln“, betont die Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling. „Die aktuelle, seit Anfang November gültige Corona-Verordnung trägt bereits die Nummer 19 – auch das macht deutlich, wie dynamisch das Infektionsgeschehen sich darstellt. Es ist absehbar, dass auf die nach wie vor kritische Situation auch weiterhin flexibel und rasch reagiert werden muss. Gleichzeitig ist es dem Senat aber wichtig, dabei eine Beteiligung des Parlaments sicherzustellen“, so Schilling weiter.
Auf der heutigen Senatssitzung wurde daher ein gemeinsamer Entwurf des Gesundheits- und Justizressort für ein entsprechendes „Coronaverordnungs-Beteiligungsgesetz“ verabschiedet (siehe Download). Darin vorgesehen: ein klares Beteiligungsverfahren bei wesentlichen Entscheidungen über notwendige Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Schilling: „Die parlamentarische Mitwirkung an der Bewältigung der Corona-Pandemie wird in dem Gesetz klar aufgezeigt. Der Senat wird verpflichtet, die Bremische Bürgerschaft umgehend über die Verkündung einer neuen Corona-Verordnung zu unterrichten. Das Parlament selbst kann daraufhin mit einfacher Mehrheit eine vollständige oder teilweise Aufhebung oder Befristung der entsprechenden Verordnung verlangen“, fasst Schilling den Inhalt des Gesetzesentwurfs zusammen, der nun der Bremischen Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt wird.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de
Zum Download:
Entwurf-Coronaverordnungs-Beteiligungsgesetz (pdf, 10.9 KB)