Anträge sind ab heute, Dienstag, 17. November 2020, möglich
17.11.2020Die mit 2,8 Millionen Euro ausgestattete neue Förderung für die Veranstaltungswirtschaft im Land Bremen geht heute (Dienstag, 17. November 2020) um 14 Uhr an den Start. Anträge können dann auf der Website der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (www.wfb-bremen.de) heruntergeladen und dann per E-Mail an veranstaltungshilfe@wfb-bremen.de zugeschickt werden.
Das Förderprogramm mildert die Corona-bedingten Einnahmeausfälle der Branche ab, die mit Umsatzrückgängen bis zu 100 Prozent zu kämpfen hat und deren Lage sich aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens voraussichtlich noch über Monate kaum ändern wird. Bremens Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, stand daher von Beginn an im Kontakt mit vielen Unternehmen und Beschäftigten und hat sich als Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz bei den Überbrückungshilfen für passgenaue Lösungen stark gemacht.
Dazu Kristina Vogt: "Von den Schließungen sind nicht nur Agenturen und Clubs betroffen, sondern auch die nachgelagerten Gewerke mit vielen Beschäftigten wie Caterer, Ton- und Lichttechniker, Security. Dass im Rahmen des Bremen-Fonds diese Branche unterstützt wird, ist richtig und wichtig. Bremen und Bremerhaven sind ohne eine lebendige und vielfältige Musik-, Comedy-, Theater- und Varietészene nicht denkbar. Ich hatte im Kreise der Wirtschaftsministerkonferenz angeregt, dass es sinnvoller ist, eine Veranstaltung unter Corona-Bedingungen zu fördern, als die komplette Schließung. Leider war die Fehlbedarfsfinanzierung nicht durchsetzbar, deswegen gehen wir nun diesen Weg in Bremen."
Die Förderung ist Ergebnis des Anfang Oktober erfolgten Bürgerschaftsbeschlusses zur Unterstützung der Veranstaltungsbranche. Ziel dieses Förderprogramms ist es, Musik-, Comedy-, Theater-, Varieté- und andere Veranstaltungen durch eine Fehlbedarfsfinanzierung zu ermöglichen, die unter den derzeitigen Corona-Bedingungen nicht wirtschaftlich umsetzbar wären. So sollen kommerzielle Theater, Clubs und Agenturen gestärkt und gerettet, aber auch die Städte durch entsprechende Veranstaltungen belebt werden.
Antragsberechtigt sind Veranstalter mit Sitz im Land Bremen, die 2019 weniger als 50 Prozent ihrer Betriebskosten mit öffentlichen Zuschüssen bestritten haben. Gefördert werden Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die gemäß der jeweils geltenden Corona-Verordnung und der dort genannten zulässigen Publikumszahl durchgeführt werden. Der maximale Fehlbedarfsbetrag soll bei Einzelveranstaltungen 25.000 Euro nicht überschreiten. Veranstaltungsreihen einzelner Veranstalter sind mit bis zu 250.000 Euro, Veranstaltungsreihen von Zusammenschlüssen von Veranstaltern mit bis zu 600.000 Euro förderfähig. Die Abwicklung der Förderung, also die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung, erfolgt über die WFB.
Um das Überleben der Branche zu sichern, Aktivitäten zu ermöglichen und die Arbeitsplätze zu erhalten, hat das Wirtschaftsressort im engen Dialog mit der Branche dieses Förderprogramm auf die Beine gestellt. "Für den konstruktiven Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Veranstaltungswirtschaft und den Mitarbeitenden in meinem Ressort möchte ich mich herzlich bedanken. Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam ein Programm auf die Beine gestellt haben, das auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten ist und zur Lebensqualität im Land Bremen beiträgt", so Kristina Vogt.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de