Neue Intensivbetten und freigehaltene Corona-Betten werden vergütet – Bremen sichert seinen Anteil am Zukunftsprogramm Krankenhäuser
02.12.2020In den vergangenen Wochen sind die Corona-Fallzahlen bundesweit und auch im Land Bremen stark angestiegen. Dieser Anstieg macht sich auch in den Krankenhäusern bemerkbar. Seit Ende September sind die stationären Behandlungszahlen von Corona-Fällen im Land Bremen kontinuierlich gestiegen und liegen inzwischen deutlich über den Werten im Frühjahr 2020. Zur Sicherstellung der stationären Versorgung war und ist auch weiterhin eine Erhöhung der in Bremen vorhandenen Intensivbetten erforderlich. Außerdem wurden inzwischen Freihaltequoten für Krankenhausbetten zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und Patienten festgelegt. Diese Maßnahmen haben in den Kliniken zu Erlösausfällen geführt, die durch den Bund nur teilweise gedeckt wurden. Um die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser im Land Bremen sicherstellen zu können, hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen in seiner gestrigen Sitzung (1. Dezember 2020) finanzielle Hilfen von bis zu 37 Millionen Euro beschlossen.
„Die Krankenhäuser im Land Bremen haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass eine trägerübergreifende Zusammenarbeit sehr gut funktioniert. Bereits seit dem Frühjahr wurden in allen Kliniken zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit aufgebaut, es wurden Betten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Covid-19 freigehalten und dort wo nötig, wurde sich auch gegenseitig mit Personal ausgeholfen“, hebt Senatorin Claudia Bernhard die gute Zusammenarbeit der Kliniken hervor. Und weiter: „Diese regionalen Verbünde lassen sich mit den Regelungen des Bundes leider nicht abbilden, deshalb tritt Bremen jetzt als Land ein und finanziert die entstandene Lücke mit bis zu 37 Millionen Euro aus dem Bremen-Fonds.“
Die 37 Millionen Euro setzen sich dabei aus verschiedenen Maßnahmen zusammen:
Bei der Schaffung neuer Intensivbetten wurden durch den Bund 50.000 Euro pro Intensivbett zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag deckt die tatsächlichen Kosten jedoch nur teilweise. „Pro Intensivbett mit Beatmung werden für die Anschaffung rund 85.000 Euro benötigt. Die entstandene Differenz übernehmen wir, um diese tatsächlich erforderliche Maßnahme auch finanziell abzusichern“, begründet Claudia Bernhard die zu zahlende Summe.
Im Jahr 2021 stellt der Bund insgesamt drei Milliarden Euro für Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ zur Verfügung. 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten müssen dabei die Länder oder die jeweiligen Krankenhausträger beisteuern. „Die Krankenhäuser sind aktuell wirtschaftlich bereits stark belastet. Um Planungssicherheit herstellen zu können, gehen wir jetzt den Weg und sichern uns bereits frühzeitig die Kofinanzierung für alle Krankenhäuser in Bremen. Dadurch stehen im kommenden Jahr insgesamt 41,4 Millionen Euro zur Verfügung, die die Kliniken beispielsweise in ihre digitale Infrastruktur investieren können“, erläutert Senatorin Bernhard.
„Wir haben an die Krankenhäuser bereits im Frühjahr, aber auch aktuell wieder, große Anforderungen gestellt. Im Frühjahr hatten wir die geplanten Eingriffe verboten, jetzt verlangen wir von ihnen, dass sie eine feste Quote an freien Betten vorhalten. Deswegen war und ist es für uns klar, dass sich der Einsatz der Krankenhäuser nicht negativ auf deren Wirtschaftlichkeit auswirken darf“, bekräftigt Claudia Bernhard die Notwendigkeit der nun beschlossenen Maßnahmen. Zwar habe sich das sogenannte atmende System der freien Bettenkapazität in den vergangenen Monaten bewährt, bei dem die Kliniken dem Infektionsgeschehen angepasst Behandlungskapazitäten vorhalten mussten. Jedoch wurde es durch die stark steigenden Fallzahlen nötig, den Kliniken genaue Quoten vorzuschreiben. So müssen seit dem 1. November 2020 die Kliniken in Bremerhaven 7 Prozent ihrer Normalbetten und 25 Prozent ihrer Intensivbetten freihalten. In Bremen müssen 10 Prozent der Normalbetten und ebenfalls 25 Prozent der Intensivbetten freigehalten werden. Die damit verbundenen Erlösausfälle werden nun für den Zeitraum 18. November 2020 bis 31. Januar 2021 ausgeglichen. „Von den Ausgleichszahlungen des Bundes hätten in Bremen nur zwei Kliniken profitiert: das Klinikum Bremen-Mitte und das Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven. Wir beziehen in unsere Planung jedoch alle Krankenhäuser mit ein, deshalb bedarf es auch Ausgleichszahlungen für alle Kliniken“, eklärt Senatorin Claudia Bernhard.
„Wir zollen mit den heute beschlossenen Maßnahmen der solidarischen Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern Tribut. Es wurden untereinander Abverlegungsmöglichkeiten geschaffen, die Krankenhäuser haben sich gegenseitig Personal überlassen und gemeinsam zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen. Somit sichern wir jetzt die Versorgung in den kommenden Monaten, in denen auch den Krankenhäusern weiterhin große Herausforderungen bevorstehen“, ordnet Senatorin Claudia Bernhard das Gesamtpaket der Maßnahmen ein.
Die Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz wird sich kommende Woche am 8. Dezember und der Haushalts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2020 mit dem Senatsbeschluss befassen.
Ansprechpartnerin für die Medien: Lukas Fuhrmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Telefon: 0421/361-2082, lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de