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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Statische Nachrechnung der Stephanibrücke abgeschlossen

Amt für Straßen und Verkehr gibt Ergebnisse bekannt / Bauzaun auf der unteren Ebene der Brücke wird abgebaut

02.12.2020

Der schlechte Zustand vieler Brücken in Deutschland ist seit Jahren vieldiskutiertes Thema in Politik, Medien und der Fachwelt. Auch Bremen ist davon betroffen.
Schon existierende oder drohende Einschränkungen bei der Nutzung von Brückenbauwerken können weitreichende Auswirkungen haben. Um die Dauerhaftigkeit und die Sicherheit von Brückenbauwerken zu gewährleisten, werden Brücken in Deutschland nach Vorgaben des Bundes seit einigen Jahren systematisch statisch nachgerechnet, um die tatsächliche Tragfähigkeit der Bauwerke zu ermitteln. Die Berechnungen sind sehr umfangreich und verlaufen in mehreren Stufen, teilweise über Jahre. Dabei können rechnerische Ergebnisse, die aufgrund erster Annahmen getroffen wurden, im weiteren Verlauf der Berechnung durchaus einer Korrektur bedürfen.

Das erste Ergebnis wies im Jahr 2017 für die Stephanibrücke - im Zuge der Bundesstraße 6 - eine nicht ausreichende Tragfähigkeit auf, die zu diesem Zeitpunkt auch mit entsprechenden Schäden am Bauwerk korrespondierte. In der Folge musste die Nutzung der Brücke für den Verkehr eingeschränkt werden. Die Einschränkungen umfassten für LKW ein Überholverbot und ein Abstandsgebot von 50 Metern. Zudem wurde die Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr auf der unteren Ebene der Brücke verkleinert, um die mögliche rechnerische Belastung durch Menschenansammlung zu reduzieren.

"Nur mit diesen Einschränkungen war es möglich, alle Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr weiterhin zur Verfügung zu stellen. Als Alternative zu den Einschränkungen auf der unteren Ebene hätten damals die äußeren Fahrspuren für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden müssen. In der Abwägung der zu erwartenden verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere auf die innerstädtischen Quartiere, die Durchgangsverkehre sowie die Wirtschaftsverkehre, hatte das Amt für Straßen und Verkehr die Einschränkungen auf der unteren Ebene der Brücke als vertretbarer bewertet und folglich auch umgesetzt", erläutert Sebastian Mannl, Leiter des Amtes Straßen und Verkehr.

Die Brücke wurde im Folgenden in ein digitales Modell überführt, wobei jedes Element, jede Schraube, jeder Träger und die Materialbeschaffenheit nachgebildet wurde. Das abschließende Ergebnis der statischen Nachrechnung für die Stephanibrücke liegt im Amt für Straßen und Verkehr nun vor. Es weist aus, dass die Brücke mit bestimmten Einschränkungen weitere 12 bis 20 Jahre sicher betrieben werden kann. Die Einschränkungen umfassen weiterhin für LKW ein Überholverbot und ein Abstandsgebot von 50 Metern. Für den Fuß- und Radverkehr auf der unteren Ebene der Brücke sind die derzeit noch bestehenden Einschränkungen hingegen entbehrlich.

Abschließend wird das Amt für Straßen und Verkehr die Brücke in diesem Monat erneut umfangreich auf Schäden prüfen. Im Zuge dieser Brückenprüfung wird auch der vorhandene Bauzaun, der zurzeit noch die unteren Verkehrsflächen teilt, abgebaut.

Die Folgen statischer Nachrechnungen von Brücken können in ihren Auswirkungen sehr vielfältig sein. Nicht selten sind sie mit Einschränkungen, Baumaßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit oder der Notwendigkeit eines Neubaus verbunden. Im Falle der Stephanibrücke sind keine umfangreicheren Baumaßnahmen notwendig. Dafür hat das Bauwerk nur noch eine begrenzte Restnutzungsdauer von 12 bis 20 Jahren und muss perspektivisch durch einen Neubau ersetzt werden.

Ansprechpartner:
Martin Stellmann, Tel.: 0421-3619586, Fax: 0421-3619448,
E-Mail: Martin.Stellmann@asv.bremen.de,
Internet: www.asv.bremen.de und www.vmz.bremen.de