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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremer Senat beschließt Programm "Wohnungsbauperspektiven 2020-23plus"

Voraussetzungen für 10.000 zusätzliche Wohneinheiten sollen geschaffen werden

08.12.2020

Der Bremer Senat hat heute (Dienstag, 8. Dezember 2020) das Programm "Wohnungsbauperspektiven 2020-23plus" beschlossen. Darin legt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau dar, wie die Voraussetzungen in dieser Legislaturperiode für 10.000 zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden sollen. Das Programm leitet sich aus dem Zielsystem und den Handlungsfeldern des Stadtentwicklungsplans Wohnen (STEP) ab, den der Senat im Oktober beschlossen hatte. Das Programm integriert und kombiniert dabei wesentliche Bausteine der STEP-Handlungsfelder "Wohnungsbau qualifizieren und umsetzen" sowie "Maßnahmen im Gebäude- und Siedlungsbestand". Im Bereich der zusätzlichen Flächenerschließung werden Voraussetzungen für 6.000 bis 7.000 zusätzliche Wohneinheiten erwartet. Bei Maßnahmen im Bestand liegt das Potenzial bei 3.000 bis 4.000 Wohneinheiten.

Dazu Stadtentwicklungssenatorin Maike Schaefer: "Das Programm Wohnungsbauperspektiven ist die konsequente Weiterentwicklung des Stadtentwicklungsplans. Wir verfolgen das Ziel einer nachhaltigen und sozial gerechten Wohnungspolitik, die alle Bremerinnen und Bremer mit bezahlbarem, attraktivem und passendem Wohnraum versorgt. Dabei wird nicht nur der Neubau betrachtet. Im Fokus stehen verstärkt die Wohnungsbestände und deren Weiterentwicklung – mit dem Ziel, vor allem bezahlbaren Wohnraum in allen Quartieren zu schaffen."

Die konzeptionellen Eckpunkte des Programms Wohnungsbauperspektiven 2020-23plus bestehen dabei in folgenden Punkten:

  • Bauen als Quartiersentwicklung
  • Primat der Innenentwicklung und Bestandsentwicklung
  • Berücksichtigung von Ortsteilen, die einer Aufwertung bedürfen
  • Entwicklung sozial-ökologischer Pilotprojekte auf geeigneten Flächen
  • Berücksichtigung verschiedener Marktsegmente/Quartierstypen

Über folgende Handlungsansätze sollen in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für eine Umsetzung der konkreten Vorhaben privater Baufrauen und Bauherren und der öffentlichen Hand bzw. öffentlichen Gesellschaften geschaffen werden:

  • Konkretisierung von bislang nur als Innenentwicklungs- oder Prüfbereich gekennzeichneten Bereichen über städtebauliche Konzepte
  • Frühzeitige und zügige Klärung von Fragen des Klima- und Umweltschutzes wie Altlasten, Baumschutz, Ausgleich, Entwässerung, Energiebilanzen sowie der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Projekten
  • Aktive Flächenpolitik wie etwa Vorkaufsrechtssatzungen oder Umlegungsverfahren (insbesondere auf vertraglicher Ebene) bzw. Entwicklung eigener Flächenpotenziale der öffentlichen Hand und ihrer Gesellschaften
  • Prioritäre verkehrliche Erschließungsplanung und frühzeitige Planung sozialer Einrichtungen, grüner Infrastrukturen und sonstiger für die Quartiersentwicklung erforderlicher Bausteine
  • Prioritäre Bauleitplanung in den Projektgebieten bzw. Anpassung alter Bebauungspläne

Handlungsleitend bei der Umsetzung des Programms sind

  • die soziale und funktionale Mischung in den Quartieren mit einer engen Verbindung von Wohnen und Arbeiten,
  • die Stadt der kurzen Wege,
  • der Klimaschutz und die Klimaanpassung,
  • sowie eine emissionsarme Mobilität.

Senatorin Schaefer: "Mit dem Programm sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch in Zukunft auf keinen Fall fehlendes oder nicht planerisch vorbereitetes Bauland der Engpassfaktor für die Bautätigkeit in den verschiedenen Wohnungsmarktsegmenten wird. Dies konnte bislang in hohem Maß insbesondere für großstadtangemessene urbane Marktsegmente gewährleistet werden. Gleichzeitig geht es darum, dass nicht nur die quantitativen Vorgaben erfüllt werden, sondern das Bauen auf das Entstehen von funktionsfähigen und attraktiven Quartieren abzielt."

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de