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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz | Senatskanzlei

Senat beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens

11.12.2020

Die Infektionszahlen in Deutschland sind durch die bisher ergriffenen Corona-Maßnahmen leider noch nicht nachhaltig zurückgegangen, in manchen Regionen des Landes steigen sie sogar nach wie vor deutlich an. Teilweise nehmen sie dramatische Dimensionen an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in der Coronapandemie hat der Bremer Senat in einer Sondersitzung am heutigen Freitag (11. Dezember 2020) über weitere Maßnahmen beraten, die zu einer deutlichen Verringerung der Kontakte und damit zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen sollen.

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „In Bremen, Hamburg und Niedersachsen konnten wir in den vergangenen Wochen zwar einen stabilen Rückgang der Zahlen feststellen. Insoweit haben die ergriffenen Maßnahmen hier durchaus Wirkung gezeigt. Jedoch ist in den letzten drei Tagen auch in Norddeutschland wieder ein deutlich ansteigendes Infektionsgeschehen zu beobachten. Dieser Entwicklung ist frühzeitig entgegen zu wirken, um die Belastungen des Gesundheitssystems und insbesondere die Gefährdung vulnerabler Gruppen so gering wie möglich zu halten, das muss unser Ziel bleiben.“

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir müssen unseren Blick immer auf verschiedene Faktoren lenken. Eine Stabilisierung der Fallzahlen ist erst einmal ein gutes Zeichen, jedoch nicht auf dem aktuellen, viel zu hohen Niveau. Gleichzeitig hat sich die Situation in den Krankenhäusern nicht entspannt und wir haben in den vergangenen Tagen die höchsten Todeszahlen seit Beginn der Pandemie. In dieser Situation müssen wir unbedingt Maßnahmen erlassen, die verhindern, dass sich die Lage weiter verschärft. Deswegen ist es richtig, dass wir uns als Senat auf die heutigen Maßnahmen verständigt haben.“

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat sich der Senat heute auf weitere Maßnahmen verständigt, die – auch im Kontext zum Bund und den anderen Ländern - zu einer deutlichen Verringerung der Kontakte führen sollen. Das sind im Einzelnen:

  1. Bremen wird die ursprünglich von Bund und Ländern für Weihnachten und Silvester vorgesehenen Lockerungen zurücknehmen.
    Damit gelten über Weihnachten und Silvester die normalen Kontaktbeschränkungen fort, wonach sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, Kinder unter 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Lockerungen wären in Hinsicht auf die sonstigen Bemühungen zur Kontaktreduzierung kontraproduktiv und unverständlich.
  2. Das Land Bremen wird eine vorübergehende Schließung des Einzelhandels mittragen und umsetzen. Für den Zeitrahmen, die Details einer solchen Regelung und notwendige wirtschaftliche Entschädigungen ist aber zwingend eine bundeseinheitliche Abstimmung erforderlich, um „Einkaufstourismus“ und wirtschaftliche Ungleichbehandlungen der Unternehmen zu vermeiden. Bremen wird daher bezüglich der Einzelheiten einer solchen Reglungen das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz abwarten.
  3. Besonderes Augenmerk ist auf den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu legen. Daher soll schnellstmöglich eine regelmäßige Testung für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege (mehrmals wöchentlich) verpflichtend vorgeschrieben werden. Außerdem soll spätestens Anfang des nächsten Jahres die Testung von Besucherinnen und Besuchern durch die Einrichtungen zuverlässig ermöglicht werden. Eine personelle Überforderung der Pflegenden in den Einrichtungen und bei den ambulanten Diensten soll vermieden werden. Bremen strebt hierzu eine bundesweite Regelung an.
  4. Für die Schulen wird Bremen seine bisherige Linie fortschreiben und wie Niedersachen die Präsenzpflicht in der kommenden Woche aufheben. Der Unterricht findet weiter statt, aber ab dem 16. Dezember bis zum Beginn der Ferien am 23. Dezember wird für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wollen, das Lernen von zu Hause ermöglicht.
  5. Nachdem Niedersachsen und Hamburg den Außer-Haus-Ausschank von Alkohol verboten haben, ist auch in dieser Frage eine Neubestimmung der bremischen Regelungen erforderlich. Bremen wird daher zu seiner ursprünglich geplanten Regelung zurückkehren und den Verkauf von „Glühwein ToGo“ und anderen offenen alkoholischen Getränken zum Mitnehmen verbieten.
  6. Die bisherigen Schließungen von Einrichtungen wie Gastronomie, Clubs, Diskotheken und ähnliche Vergnügungsstätten oder Kultureinrichtungen sowie Sport-, Fitness- und Freizeitanlagen werden bis zum 10. Januar 2021 verlängert.

Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de

Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de