Technische Voraussetzungen für reguläre Auszahlung stehen
13.01.2021Die reguläre Auszahlung der beantragten Novemberhilfe durch die Bewilligungsstellen der Länder konnte gestern (Dienstag, 12. Januar 2021) bundeseinheitlich starten, nachdem der IT-Dienstleister des Bundes die letzten technischen Probleme des Bewilligungsverfahrens beseitigt hat. Ursprünglich hatte der Bund dafür den 10. Januar avisiert. Seit gestern Nachmittag haben die BAB – Die Förderbank (Bremer Aufbau-Bank GmbH) und die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung aktuell 445 vollständig eingereichte Anträge bewilligt.
Dazu Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: "Der Bund hatte zugesichert, dass die Restauszahlungen im Januar starten. Es freut mich sehr, dass die letzten technischen Hürden genommen sind und das Geld seit gestern an die Unternehmen überwiesen wird. Davon profitieren neben den Unternehmen auch die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Land Bremen."
Nach aktuellem Stand von heute (Mittwoch, 13. Januar) haben nach Angaben des Bundes im Land Bremen bereits 1.742 Unternehmen und Selbstständige Abschlagszahlungen in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro erhalten. Insgesamt haben 1.788 Unternehmen und Selbstständige Anträge in Höhe von 40,5 Millionen Euro über prüfende Dritte (z.B. Steuerberatungsbüros) eingereicht.
559 Soloselbstständige, die Direktanträge in Höhe von 902.000 Euro über die Website des Bundes gestellt hatten, haben bereits Fördermittel in voller Antragshöhe erhalten. Momentan sind noch Anträge von 94 Soloselbstständigen in Bearbeitung.
Anträge auf Novemberhilfe können noch bis 31. Januar 2021, über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Seit 5. Januar und noch bis 28. Februar 2021 können von dem Beschluss von Bund und Ländern vom 28. Oktober betroffene Unternehmen und Soloselbstständige Anträge auf Dezemberhilfe stellen. Mit Stand von Mittwoch (13. Januar) haben 430 Soloselbstständige im Land Bremen Direktanträge gestellt. An 390 Antragsstellende wurden direkt über den Bund rund 672.000 Euro ausgezahlt. 822 Anträge gingen über prüfende Dritte ein, 815 Unternehmen und Selbstständige haben vom Bund Abschlagszahlungen in Höhe von 6,5 Millionen Euro erhalten. Nach aktuellen Angaben des Bundes ist mit der Bearbeitung der einreichten Anträge durch die Länder ab Ende Januar zu rechnen.
Um dem Missbrauch von Leistungen vorzubeugen, hat der Bund ein Prüfverfahren für die November- und Dezemberhilfen aufgesetzt. Dieses sieht vor, dass bundesweit zehn Prozent der Direktanträge und bis zu 30 Prozent der über die prüfenden Dritten eingereichten Anträge einer ausführlicheren Prüfung unterzogen werden. In diesen Fällen kommt es zu keiner beschleunigten Aus- beziehungsweise Abschlagszahlung. Antragstellende erhalten die gesamte Fördersumme erst nach Abschluss der regulären Bearbeitung ihres Antrags.
Damit eine schnelle Bearbeitung möglich ist, wenden sich Soloselbstständige und prüfende Dritte bei Fragen bitte direkt an die Hotlines des Bundes. Diese sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar; für Soloselbstständige unter der Telefonnummer 030 1200 21034 und für prüfende Dritte unter der Telefonnummer 030 5268 5087.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de