Die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat heute (21.01.2021) den alten Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterweser aufgehoben und damit den Weg für den zügigen Neustart des Verfahrens per Maßnahmengesetz freigemacht.
Bremens Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling: "Die Anpassung der Fahrrinne der Außenweser ist für die Erreichbarkeit unserer Häfen, und damit auch für die künftige Wettbewerbsfähigkeit, von immenser Bedeutung. Der Bundesverkehrsminister hatte uns schriftlich bestätigt, dass mit der Aufnahme der Fahrrinnenanpassung in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz das Verfahren nun schneller geplant und umgesetzt werden kann. Mit dem heutigen Beschluss, der in enger Abstimmung mit meinem Haus erfolgte, erwarte ich, dass die ersten Planungsschritte jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden."
Der Träger des Vorhabens ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee (WSA). Es folgt ein sogenanntes vorbereitendes Verfahren, das durch die GDWS durchgeführt wird. Dieses beginnt mit der Festsetzung des Untersuchungsrahmens. Auch dabei wird die Öffentlichkeit eingebunden und danach erneut zu den Planungsunterlagen angehört. Im Rahmen einer Auslegung können vom Vorhaben betroffene Privatpersonen, anerkannte Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange dann Einwendungen erheben und Behörden Stellungnahmen abgeben. Diese werden anschließend im Rahmen einer Erörterung behandelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird also gestärkt. Danach erstellt die GDWS einen Abschlussbericht als Entscheidungsgrundlage für den Deutschen Bundestag. Mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes erlangt das WSA dann das Recht zur Umsetzung des Vorhabens.
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Sebastian Rösener
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