Maßnahmen werden bis Mitte Februar verlängert –Tragen von medizinischen Gesichtsmasken ab 1. Februar Pflicht – Bremen verteilt kostenlos FFP2-Masken
21.01.2021Nachdem am Dienstag (19.01.20221) die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie die Bundeskanzlerin den Beschluss getroffen haben, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis Mitte Februar zu verlängern, hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen in seiner heutigen Sondersitzung (Donnerstag, 21 Januar die Corona-Rechtsverordnung angepasst. Daraus ergibt sich die fünfte Verordnung zur Änderung der 23. Corona-Rechtsverordnung, die durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erlassen wird und am kommenden Montag (25. Januar) in Kraft treten soll. Zuvor wird sich die Bürgerschaft in einer Sondersitzung am morgigen Freitag (22. Januar) mit den geplanten Änderungen befassen und kann dabei selber auch noch Änderungen einbringen.
Ab dem 1. Februar 2021 besteht an allen Orten, an denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Masken oder Masken der Standards „KN95/N95“ oder „FFP2“). Dies betrifft unter anderem den Öffentlichen Personenverkehr, Supermärkte und Wochenmärkte. In diesem Zuge möchte der Bremer Senat allen Bremerinnen und Bremern zwischen 15 und 59 Jahren FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung stellen.
Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „FFP2-Masken bieten einen hohen Fremd- und Eigenschutz. Dort, wo wir weiterhin anderen Personen begegnen, muss ab Februar mindestens eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Wir möchten mit der Verteilung sicherstellen, dass allen, unabhängig von den eigenen finanziellen Möglichkeiten, dieser hohe Schutz gewährt werden kann.“ Ab Anfang Februar sollen allen Bremerinnen und Bremern zwischen 15 und 59 Jahren per Post fünf FFP2-Masken zugestellt werden. Die Personengruppe ab 60 Jahre wird bereits durch die bundesweite Verteilung über das Bundesgesundheitsministerium mit Masken versorgt, ein kostenfreies ergänzendes Angebot soll durch den Senat auch hier geschaffen werden. Der Senat berät in den kommenden Tagen noch über die genaue Ausgestaltung der Verteilung und wird nach einem gefassten Beschluss über die genauen Konditionen informieren.
Neben den bereits bestehenden Regelungen zur Schließung von Einrichtungen, wie Gastronomiebetrieben oder Fitnessstudios, dürfen nun auch Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Flohmärkte nicht stattfinden. Wochenmärkte sind unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterhin gestattet.
Auch für religiöse Zusammenkünfte gelten neue Regelungen. Religiöse Veranstaltungen und Ansammlungen, die die Anzahl von zehn Personen überschreiten, müssen beim zuständigen Ordnungsamt zwei Werktage zuvor angezeigt werden. Die Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nach wie vor einzuhalten.
Der Senat hat außerdem beschlossen, dass für alle Personen über 80 Jahre, die keinen Anspruch auf einen Krankentransport haben, die Fahrt zum Impfzentrum mit einem Taxi finanziert werden wird. „Die kostenfreien Fahrten sind ein wichtiger Schritt beim Erreichen einer hohen Impfquote. Gerade auch Frauen sind stärker von Altersarmut betroffen, wir ermöglichen es hiermit faktisch allen Bremerinnen und Bremern über 80 Jahren einen Impftermin wahrzunehmen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ko-Finanzierung. Der Senat übernimmt die gesamten Kosten für die Taxifahrten“, erklärt Senatorin Claudia Bernhard.
Zum genauen Ablauf der Finanzierung der Taxifahrten werden aktuell noch Gespräche mit der Handelskammer und der Taxi-Innung geführt.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082,
E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de