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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Intensivierte Schutzmaßnahmen für mehr Präsenzbetrieb

Ab 1. März 2021: Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb, Präsenz für Grundschulen, Halbgruppen ab 5. Klasse

16.02.2021

Wie es in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen weitergeht, darüber hat der Bremer Senat heute (16. Februar 2021) beraten und auf Vorschlag der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) Beschlüsse zum Kita- und Schulbetrieb gefasst, die für Verlässlichkeit bis zu den Osterferien sorgen sollen.

Es wurde – nach Maßgabe Jugend- und Familienminister Konferenz, der Kultusministerkonferenz und der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin - ein Paket geschnürt, das den umfassenderen Präsenz-Betrieb von Kitas und Schulen weiterhin eng an umfassende Schutzmaßnahmen koppelt und im Wesentlichen auf den sogenannten S3-Richtlinien – Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen - basiert. Diese Richtlinien, in die 40 wissenschaftliche Studien eingeflossen sind, wurden von einer Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern sowie weiteren Betroffenen verfasst. Darin werden Empfehlungen gegeben, wie sich Corona-Prävention und Präsenzunterricht vereinbaren lassen, beispielsweise durch eine für die Kinder altersspezifische Herangehensweise. Ziel ist die Gewährleistung von Präsenzunterricht für möglichst viele Schülerinnen und Schüler.

Die Stadtgemeinde Bremerhaven setzt ihre abgestimmte Teststrategie weiterhin fort.

In der Stadtgemeinde Bremen werden folgende Schutzmaßnahmen fortgeführt und intensiviert:

Testungen in der Stadtgemeinde Bremen

  • Den Beschäftigten in Kitas und Schulen werden, auf Grundlage einer zentralen Beschaffung durch SKB, vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlene Schnelltests einschließlich einer Information zur Anwendung zur Verfügung gestellt. Damit soll allen Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, zweimal pro Woche einen Selbst-/-Schnelltest durchzuführen. Im Falle eines Positivbefundes erfolgt umgehend eine Quarantäne der betreffenden Person und eine erneute Testung mit einem PCR-Test.
  • In der Stadtgemeinde Bremen werden neben der Möglichkeit für Beschäftigte, sich jederzeit im Corona-Walk-In (MVZ Bremen) anlass- und/oder symptombezogen testen zu lassen, weiterhin Radartestungen, das heißt stichprobenartige Testungen, an ausgewählten Kitas und Schulen, sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Kinder angeboten.

Neue Maskenpflicht für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven

In Kitas

  • Das Tragen einer medizinischen Maske wird für alle Beschäftigten in Kitas verbindlich vorgeschrieben. Ausgenommen davon ist das Erziehungspersonal in reinen U3-Gruppen arbeiten – diesen wird das Tragen einer Maske empfohlen.
  • Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske von allen Personen ab 10 Jahren, die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung betreten.

In Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB/ Maske) auch im Unterricht geregelt. Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 und alle anderen Personen ab 16 Jahren gilt – der allgemeinen für die Bevölkerung geltenden Regelung entsprechend – die Pflicht zum Tragen einer medizinischer Maske

Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und Absprachen werden die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in unterschiedlichem Tempo bei der weiteren Öffnung des Präsenzbetriebs (Grundschule) vorgehen – vorausgesetzt das Infektionsgeschehen verändert sich nicht wesentlich (nach S3-Richtlinien).

Für die Stadtgemeinde Bremen gilt im Bereich der Kindertagesbetreuung spätestens ab 1. März 2021 der eingeschränkte Regelbetrieb (Stufe 1 des Reaktionsstufenplans).
Das bedeutet:

  • gruppenübergreifendes Arbeiten ist bis zu zwei Gruppen möglich, d.h. eine Kohortengröße von maximal 40 Kindern ist zulässig. Die Gruppen werden sowohl auf dem Innen- wie auf dem Außengelände getrennt
  • die pädagogischen Fachkräfte sollen grundsätzlich nur in der Kohorte eingesetzt werden
  • Frühförderung kann in der Einrichtung uneingeschränkt stattfinden.
  • die generellen Betretungsverbote für Eltern werden aufgehoben, unter Einhaltung entzerrender Wegeführungen und einer generellen Maskenpflicht für Personen ab dem 10. Lebensjahr.
  • Die Regel der zwei Gruppen gilt nicht für den Hort-Bereich, dieser wird behandelt wie Ganztagsangebote an Schulen.

Für den Schulbereich gilt ab 1. März 2021 unter anderem Folgendes:

  • Für Grundschulen die Rückkehr zum Präsenzbetrieb in voller Klassenstärke. (In Bremerhaven bis zu den Osterferien, in Halbgruppen).
  • Für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 wird der Unterricht im Wechselmodell fortgesetzt. Für die Klassenstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (einschließlich des ersten Jahres der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe) und der Jahrgangsstufen mit Versetzungsrelevanz schreiben Klausuren und schriftliche Arbeiten in Präsenz. Die Schulen gewährleisten dabei die Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte und Abstandsregelungen.
  • Für berufsbildende Schulen gilt: Der Unterricht ist für alle Bildungsgänge und Klassen auf ein schulorganisatorisch sinnvolles Modell mit alternierenden Präsenzphasen (z.B. in Halbgruppen) zu organisieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die selbst zur Risikogruppe gehören, in deren direktem persönlichen Umfeld Personen der Risikogruppe leben oder die andere schwerwiegende Gründe nachweisen, erhalten auch weiterhin ein Angebot zum Distanzlernen.

Für die Woche vom 22. bis 26. Februar 2021 bleiben für den Schulbereich die aktuell gültigen Maßgaben bestehen. Die Schulen sollen für den Übergang genügend Zeit bekommen.

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung: "Die Pandemie mutet uns allen extrem viel zu: Kindern, Eltern und Beschäftigten in Kitas und in Schulen. Wir wollen mit den heute vom Senat beschlossenen Maßnahmen für alle möglichst viel Verlässlichkeit und Planbarkeit bis zu den Osterferien schaffen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Die höhere Präsenz in Kitas und Schulen ab dem 1. März wird von Schutzmaßnahmen, umfassende Testungen und mehr Verpflichtungen zum Masketragen flankiert. Die S3-Leitlinien geben für uns die Richtung an. Auch auf dieser Grundlage sind wir weiterhin davon überzeugt, dass es richtig ist, Kindern möglichst viel Präsenz-Unterricht zu bieten. Dies gilt insbesondere für Grundschülerinnen und Grundschüler. Wir haben in den vergangenen Tagen einige Verfasserinnen und Verfasser der S3-Richtlinien dazu gehört und fühlen uns auf diesem Weg bestätigt. Die Stufen-Empfehlung und die Maßgabe, reduzierten Präsenzunterricht zunächst bei älteren Schülerinnen und Schülern vorzunehmen, beruhen vor allem auf der Einschätzung der Fachleute, die diese mit großen Mehrheiten so verabschiedet haben. Wir wünschen uns alle möglichst viel Normalität, eben so viel wie es unter Pandemie-Bedingungen geben kann. Kinder und Jugendliche zählen neben den medizinischen Risikogruppen zu den Haupt-Leidtragenden der Pandemie, insbesondere durch die massive Einschränkung der Kontakte zu Gleichaltrigen. Wir alle müssen dieser Situation entgegentreten – ich weiß, dass ist auch das oberste Ziel der in Kita und Schule Beschäftigten. Ich danke allen für die großartige, unglaublich wertvolle Arbeit."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de