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Der Senator für Inneres und Sport

Ordnungsdienst geht erneut mit behördenübergreifender Aktion gegen Überbelegung und Vermüllung in Gröpelingen vor

05.03.2021

In einer behördenübergreifenden Aktion ist der Ordnungsdienst – unterstützt von Polizei, Feuerwehr, Bauamt und den Entsorgungsbetrieben – erneut gegen prekäre Wohnverhältnisse vorgegangen. Aufgrund einer privaten Beschwerde hat der Ordnungsdienst am Mittwochabend (3. März 2021) eine Wohnimmobilie im Stadtteil Gröpelingen überprüft. Angetroffen wurden zwölf Personen aus Albanien, Slowenien und Rumänien. Bei seiner Überprüfung hat der Ordnungsdienst unter anderem folgende Mängel festgestellt:

  • Überbelegung des Wohnraums (Jedem Erwachsenen müssen mindestens 9 Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung stehen.)
  • Räumlichkeiten wurden, obwohl sie für Wohnzwecke ungeeignet sind (Keller und Dachgeschoss), als Wohnraum vermietet. Eine Nutzung für Wohnzwecke war in der Vergangenheit bereits durch das Bauamt untersagt worden. Räume sind dann als Wohnraum ungeeignet, wenn sie beispielsweise nicht ausreichend belüftet werden können, sie über kein ausreichendes Tageslicht verfügen oder wenn kein Fluchtweg vorhanden ist. Alle drei Kriterien trafen in diesem Fall zu.
  • Es waren keine Mülltonnen angemeldet, ein etwa 10 Kubikmeter großer Müllberg, bestehend aus Hausmüll, Autoteilen, Ölkanistern, Elektrogeräten, Sperrmüll und Behältern mit Industriemüll, wurde im Garten vorgefunden.
  • Brandschutzvorgaben wurden nicht eingehalten.

Insgesamt waren an dem Einsatz zehn Ordnungsdienst- und 21 Polizeieinsatzkräfte beteiligt sowie zwei Mitarbeitende der Feuerwehr, eine Mitarbeiterin des Bauamts und zwei Mitarbeitende der Entsorgungsbetriebe. Die Überprüfung erfolgte unter strenger Einhaltung des Infektionsschutzes.

Unbewohnbarer Kellerraum.
Unbewohnbarer Kellerraum.

Der Eigentümer muss nun die Mängel zeitnah beseitigen. Andernfalls drohen zunächst eine Anordnung und ein Zwangsgeld, im äußersten Fall eine teilweise Unbewohnbarkeitserklärung. Die hätte zur Folge, dass der Eigentümer den Bewohnerinnen und Bewohnern unverzüglich alternative Wohnangebote machen müsste.

Die Grundlage der Überprüfung ist das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG). Das WAG wird angewendet, um gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen oder wenn eine konkrete Gefährdung gesunder Wohnverhältnisse besteht. Die Zielsetzung ist unter anderem eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartierschutz, falls verwahrloste Häuser eine negative Ausstrahlung für die Umgebung haben. Es ermöglicht ein präventives Einschreiten unterhalb einer Gefahrenlage und bei Anzeichen von Verwahrlosung.

In mehreren Fällen haben ressort- und amtsübergreifende Kontrollen bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnverhältnisse geführt. Die Verbesserungen betrafen insbesondere die Vermüllung, den Brandschutz, die Beendigung rechtswidriger Wohnverhältnisse und die Aufdeckung von Mietbetrug. Seit August 2020 ist beim Ordnungsamt eine spezielle Koordinierungsstelle für die Anwendung des WAG eingerichtet.

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