Im Jahr 2020 wurden 1.069 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Amtsgerichten im Land Bremen gestellt. Das sind 181 Anträge weniger (-14,5 Prozent) als im Jahr 2019. Das ergibt sich aus den Daten des Statistischen Landesamtes Bremen.
Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist um 20,4 Prozent auf 224 gestiegen. Insgesamt waren 1.270 Arbeitsplätze durch die Unternehmensinsolvenzen gefährdet, die voraussichtlichen Forderungen summierten sich auf rund 491 Millionen Euro. Die meisten Anträge wurden im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gestellt (45), das ist ein erheblicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Weitere Anträge wurden durch Unternehmen im Handel und Instandhaltung und Reparatur von KfZ (34) sowie Verkehr und Lagerei (34) gestellt.
Von Verbrauchern sind 636 Anträge gestellt worden, 186 weniger als im Vorjahr. Die voraussichtlichen Forderungen ergaben einen Gesamtbetrag von rund 18 Millionen Euro, das ist eine durchschnittliche Pro-Kopf-Schuldenlast von 28.211 Euro.
Weitere Anträge stammen von ehemals selbstständig Tätigen (167), Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren (39) und von Personen als Gesellschafter und Ähnliche (3).
Die vorgenannten Entwicklungen werden wesentlich durch das Geschehen in der Stadt Bremen getragen. Die Zahl der beantragten Insolvenzen von Unternehmen mit Sitz in der Stadt Bremen ist von 119 auf 166 im Jahr 2020 gestiegen. Von Verbrauchern mit Wohnsitz in der Stadt Bremen wurden 431 Anträge bei den Amtsgerichten eingereicht (2019: 617). In der Stadt Bremerhaven hat sich das Insolvenzgeschehen gegenüber dem Vorjahr mit 27 Anträgen von Unternehmen und 202 von Verbrauchern praktisch nicht verändert (2019: 28 bzw. 203).
Die Zahlen der beantragten Insolvenzverfahren werden durch staatliche Maßnahmen beeinflusst. Die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen war bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt, ab Oktober 2020 galt wieder die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht aber weiterhin für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht. Nicht zuletzt muss auch die Bearbeitungszeit bei den Gerichten unter Corona-Bedingungen berücksichtigt werden. Daher werden sich die vollen Auswirkungen der Pandemie erst später in den Zahlen wiederfinden.
Der Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits ab August 2020 angedeutet. Ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren ("Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens") von sechs auf drei Jahre ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern für Anträge ab dem 1. Oktober 2020 einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Auch hier sind die entsprechenden Insolvenzanträge in den folgenden Monaten zu erwarten.
Umfassendes Datenmaterial zu den Insolvenzen im Land Bremen und den Städten Bremen und Bremerhaven kann im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Bremen unter www.statistik.bremen.de recherchiert werden: Die aktuellen Ergebnisse für das Jahr 2020 sind im Statistischen Bericht zusammengefasst. In der Datenbank Bremen Infosystem liegen aktuelle Monatsdaten und Jahresdaten in langen Zeitreihen vor.
Anlage zum Download:
Tabelle - Unternehmensinsolvenzen 2017 - 2020 (pdf, 52.7 KB)
Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig, Statistisches Landesamt, Tel (0421) 361 2463, E-Mail: markus.habig@statistik.bremen.de