Im Landkreis Wesermarsch in der Gemeinde Berne und im Landkreis Cuxhaven, in Schiffdorf, ist jeweils in einem Geflügelbetrieb die Geflügelpest (Vogelgrippe, hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) ausgebrochen und am 10. sowie am 13. März 2021 amtlich bekannt gemacht worden. Es werden im Norden Bremens und in Bremerhaven zwei Beobachtungsgebiete und zwei Sperrbezirke für Geflügel eingerichtet.
Das Beobachtungsgebiet im Norden Bremens umfasst die Stadt- und Ortsteile Bremen-Nord mit Farge, Blumenthal, Vegesack, Schönebeck, Grohn, St. Magnus, Lesum, Burglesum, Werderland, Industriehäfen sowie Seehausen. Der Sperrbezirk liegt in Bremen-Nord. Die genaue Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist aus der angefügten Karte ersichtlich.
Das Beobachtungsgebiet in Bremerhaven umfasst das gesamte Stadtgebiet einschließlich der stadtbremischen Häfen in Bremerhaven.
Der Sperrbezirk liegt im Südöstlichen Teil Bremerhavens. Die genaue Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes ist aus der angefügten Karte ersichtlich.
Im Beobachtungsgebiet gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:
In den vergangenen Monaten ist in verschiedenen Küstenländern das Vogelgrippe-Virus aufgetaucht. Inzwischen wurde das Virus auch in einige Geflügelbestände in Norddeutschland eingetragen, so aktuell in Cuxhaven.
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hatte die Aufstallung von Geflügel im Land Bremen bereits seit dem 17. November 2020 per Allgemeinverfügung angeordnet.
Der LMTVet fordert alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf, ihre Tiere vor dem Virus zu schützen, die Aufstallung von Geflügel – soweit noch nicht umgesetzt – umgehend umzusetzen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Außerdem sollten Geflügelställe und Volieren nicht mit Straßenschuhen betreten werden, weil hierüber das Virus sehr schnell in die Hausvogelbestände eingetragen werden kann.
Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf der Homepage des LMTVet: www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469.
Hier finden auch weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 (für Bremen und Bremerhaven gültig) verständigt werden.
Jeder Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel hat behördliche Tötungsmaßnahmen zur Folge. Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet vom Grundsatz alle Personen, die Geflügel halten, zur Vorsorge gegen die Einschleppung von Tierseuchen in ihre Bestände.
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