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Der Senator für Inneres und Sport

Erneut keine Zulassung von Osterfeuern

Innensenator Ulrich Mäurer: "Zu groß ist die Gefahr, sich mit Corona anzustecken"

23.03.2021

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen untersagt. Dies gilt auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer. Diese müssen auch in diesem Jahr ausfallen. Innensenator Ulrich Mäurer: "Die deutlich steigende Anzahl an Neuinfektionen ist Grund zu besonderer Vorsicht. Auch über die Feiertage müssen Menschenansammlungen vermieden werden. Zu groß ist die Gefahr, sich mit Corona anzustecken."

Aus gesundheitspräventiven Gründen ist laut Allgemeinverfügung vom 23. März 2021 jegliches Abbrennen von sowie die Teilnahme an Osterfeuern in der Stadtgemeinde Bremen untersagt. Das Verbot umfasst auch Osterfeuer im privaten Garten und gilt in der Zeit von Samstag, 3. April 2021 bis einschließlich Montag, 5. April 2021.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro geahndet.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de