Stadtgemeinde Bremen erlässt Allgemeinverfügung zur Überschreitung des Inzidenzwertes von 100
26.03.2021Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen für drei Tage über einem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt, muss laut Coronaverordnung eine Allgemeinverfügung erlassen werden. Mit dem heutigen Tag (26. März 2021) wurde zum dritten Mal in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in der Stadtgemeinde Bremen überschritten. Die Sieben-Tage-Inzidenz des heutigen Tages liegt in der Stadtgemeinde Bremen bei 109,8.
Der Senat hat sich daher heute darüber verständigt, dass mit Wirkung ab Montag (29. März) die Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt erlassen wird. Damit folgt der Senat dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021, dass die Allgemeinverfügung am zweiten Werktag nach dem dreimaligen Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erlassen werden muss.
Mit Erlass der Allgemeinverfügung gelten folgende Regelungen:
Die Allgemeinverfügung ist auf einen Geltungszeitraum bis zum 18. April 2021 befristet.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 29.03.2021 auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Alicia Bernhardt, Pressereferentin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-52025, E-Mail: alicia.bernhardt@gesundheit.bremen.de