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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Ergänzung zur Corona-Notbremsen-Regelung

27.03.2021

Der Senat hat sich am gestrigen Freitag (26. März 2021) darüber verständigt, dass mit Wirkung ab Montag (29. März 2021) eine Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt erlassen wird. Damit folgt der Senat dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021, dass eine Allgemeinverfügung am zweiten Werktag nach dem dreimaligen Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erlassen werden muss.

Mit der Erlassung der Allgemeinverfügung gelten folgende Regelungen:

  • Das Terminshopping wird ausgesetzt
  • Museen, Kunsthallen, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen
  • Sobald sich Personen aus mehr als zwei Haushalten in einem Fahrzeug befinden, besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Die Ausübung von Sport im Freien ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt
  • Diese Regelung gilt nicht für Kinder. Kinder bis 14 Jahre dürfen im Freien mit bis zu 20 Personen zuzüglich zwei Trainierinnen oder Trainer Sport treiben

Die Allgemeinverfügung ist auf einen Geltungszeitraum bis zum 18. April 2021 befristet.

Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 29.03.2021 auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Alicia Bernhardt, Pressereferentin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-52025, E-Mail: alicia.bernhardt@gesundheit.bremen.de