Der Senat hat sich am gestrigen Freitag (26. März 2021) darüber verständigt, dass mit Wirkung ab Montag (29. März 2021) eine Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt erlassen wird. Damit folgt der Senat dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021, dass eine Allgemeinverfügung am zweiten Werktag nach dem dreimaligen Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erlassen werden muss.
Mit der Erlassung der Allgemeinverfügung gelten folgende Regelungen:
Die Allgemeinverfügung ist auf einen Geltungszeitraum bis zum 18. April 2021 befristet.
Die vollständige Allgemeinverfügung kann ab dem 29.03.2021 auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abgerufen und eingesehen werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Alicia Bernhardt, Pressereferentin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-52025, E-Mail: alicia.bernhardt@gesundheit.bremen.de