"Der Senat steht unverändert zu seiner Position, dass unverzüglich nach Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses vor dem Bundesverwaltungsgericht (voraussichtlich 10.11.10) mit Ausschreibung und Bau des Bauabschnitts 2.2. begonnen wird, um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten." Darauf machte Senatssprecher Hermann Kleen heute (08.10.2010)in einer Erklärung für den Senat aufmerksam.
Unabhängig von der zügigen Realisierung des BA 2.2. auch als Vorraussetzung für die Fertigstellung der Weserquerung treibt der Senat die Planungen für den 5. BA mit dem Ziel voran, eine anwohnerverträgliche Variante umzusetzen, die insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in Kattenturm entlastet. Bremen, Niedersachsen und der Bund befinden sich diesbezüglich in engen Kontakten. Bremen hat beim Bund seine Vorzugsvariante eingereicht. Der Senat hat das Ziel, auch den 5. BA so zeitnah wie möglich zu realisieren.
Sollten sich aus der Realisierung des 5. BA Anpassungsbedarfe für den BA 2.2. ergeben, werden diese auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses Berücksichtigung finden, insbesondere im Hinblick auf die so genannten Querspange zur Kattenturmer Heerstraße. Hierzu kann auch der vorgesehene Baubeginn vom Westen her beitragen.