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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Stärkung der Tarifbindung

13.04.2021

In seiner heutigen Sitzung, 13. April 2021, hat der Senat beschlossen, für einen Bundesratsbeschluss zur Änderung des § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) einzutreten, um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Ziel ist, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Eine Allgemeinverbindlicherklärung ist eine Ausweitung des Tarifvertrages auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Tarifvertrages durch das zuständige Arbeitsministerium. Letztere haben danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.

Nachdem bereits die Arbeits- und Sozialministerinnenkonferenzen in den Jahren 2019 und 2020 für eine Stärkung der Tarifbindung votiert hatten und der Senat in einer gemeinsamen Sitzung mit der Arbeitnehmerkammer Ende 2019 eine Bundesratsinitiative verabredet hat, wird diese jetzt auf den Weg gebracht. Vorbehaltlich der Kabinettsbeschlüsse in Berlin und Thüringen wird diese Initiative Bremens durch alle drei Länder in den Bundesrat eingebracht.

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, begrüßt den Beschluss ausdrücklich: "Seit mindestens 20 Jahren ist die Tarifbindung branchenübergreifend und bundesweit rückläufig. Die Tarifbindung sichert nicht nur ein vernünftiges Lohnniveau, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen. Die Bundesregierung und der Bundesgesetzgeber müssen endlich aktiv werden, deshalb unsere Initiative."

Bürgermeister Andreas Bovenschulte dazu: "Im Land Bremen sind nur noch 17 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Das sind halb so viele wie noch vor einigen Jahren. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen und insbesondere im Dienstleistungsbereich ist die Tarifbindung gering. Der Staat darf da nicht tatenlos zusehen, denn es ist nicht nur Aufgabe der Tarifpartner, sondern auch seine Aufgabe, jedem einen gerechten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Tarifverträge aber sind noch viel mehr als Garanten für Wohlstand und gute Arbeitsbedingungen. Sie sind auch ein Element gesellschaftlicher Teilhabe."

Waren im Jahr 2000 bundesweit noch mehr als 40 Prozent der Betriebe tarifgebunden, sind es 2019 nur noch 27 Prozent gewesen, in Bremen nur noch 17 Prozent. Entsprechend ist in diesem Zeitraum der Anteil der Beschäftigten in den tarifgebundenen Betrieben von knapp 70 Prozent auf rund 54 Prozent zurückgegangen. In Bremen reduzierte er sich auf 55 Prozent (IAB Betriebspanel, verschiedene Jahrgänge).

In einzelnen Wirtschaftszweigen erodieren Tarifstrukturen regelrecht. Dies sind deutliche Anzeichen dafür, dass die grundrechtlich gewährleistete Tarifautonomie an einer Funktionsschwäche leidet. "Die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen soll helfen, diese Funktionsschwäche zu beseitigen," sagt Senatorin Vogt. "Mit unserer Initiative wollen wir Anreize für die Tarifvertragsparteien setzen, künftig häufiger von dem Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung Gebrauch zu machen."

Im Wesentlichen werden die folgenden Änderungen im § 5 Tarifvertragsgesetz zur Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vorgeschlagen.

  • Wie schon bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 möglich, soll zukünftig der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung von nur einer der beiden Tarifvertragsparteien gestellt werden können. Restriktive Interpretationen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung oder eine mögliche Zurückhaltung einzelner Branchenverbände, strukturelle Schwächen der eigenen Branche öffentlich darzustellen, sollen nicht dazu führen überhaupt einen Antrag zu stellen.
  • Der Abstimmungsmodus im Tarifausschuss, ein aus Vertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetztes Gremium, dessen Zustimmung Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages ist, soll geändert werden:

    - Bei einseitiger Antragstellung wird der Tarifausschuss um ein vorsitzendes, stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das sein Stimmrecht jedoch erst ausübt, wenn auch nach Vermittlungsbemühung keine Mehrheit zustande kommt.

    - Gemeinsame Anträge können künftig nur mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Tarifausschusses abgelehnt werden. Bisher scheitern solche Anträge, wenn es im Tarifausschuss zu einem Patt kommt.

  • Die Kriterien, auf deren Grundlage eine Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages erlassen werden kann, sollen konkretisiert werden, um eine höhere Rechtssicherheit herzustellen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de