Der Senat hat heute (11. Mai 2021) drei Millionen Euro Fördergelder bewilligt, die dazu genutzt werden sollen, Außenflächen mit Schwerpunkt musikalischem Bühnenprogramm für Open-Air-Veranstaltungen in Bremen und Bremerhaven herzurichten und instand zu setzen. Der Senat folgt damit dem im März 2021 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Antrag "Lichtblick für Veranstalterinnen und Publikum – Open-Air-Flächen schaffen" (Drucksache 20/861) der Regierungsfraktionen.
"Mit dem heutigen Beschluss des Senats haben wir ein deutliches Zeichen gesetzt, dass wir alles daransetzen, um die bremische Veranstaltungsbranche zu unterstützen,", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. "Und ich hoffe, dass wir einen Sommer voller kultureller und musikalischer Vielfalt im Land Bremen erleben können."
Die geeigneten Veranstaltungsorte sind in Zusammenarbeit mit der Musikszene e. V. und dem Clubverstärker ausgewählt worden. Hierzu zählen beispielsweise die Seebühne an der Waterfront, die Veranstaltungsfläche am Lankenauer Höft, der Sommerhaven (auf dem Gelände des Überseefestivals), das Irgendwo, der Güterbahnhof, das BWK-Gelände in Bremen Nord, der Open-Space auf dem Domshof oder die Galopprennbahn. Ein eingeschränktes Angebot für weitere Veranstaltungen haben zum Beispiel das Haus am Walde, die Pusta-Stube, die LiLa Laube oder Die Komplette Palette gemacht. Am Beginn ihrer Planungen stehen unter anderem noch das Pier 2. Veranstalterinnen und Veranstalter können mit diesem Förderprogramm auch neue Veranstaltungsorte erschließen. Anträge werden ab dem 1. Juni 2021 entgegengenommen. Die Förderung kann etwa Zuschüsse für die temporär erforderliche Infrastruktur, wie Technik, Strom, Wasser, Toiletten, Wetterschutz oder Ausstattung in Form von Wetterschutz, Mobiliar oder auch für die Erarbeitung eines Hygienekonzepts des Veranstaltungsorts umfassen. Antragsberechtigt sollen Betreiberinnen und Betreiber beziehungsweise /Veranstalterinnen und Veranstalter im Land Bremen sein, die in dieser Rolle bereits musikalischen Bühnenprogrammen wie Konzerte oder Clubprogramm in den Jahren 2019 und 2020 organisiert haben. Weitere Informationen zur Antragsstellung werden zeitnah veröffentlicht.
Das Programm "Außenflächen 2021" ist eine Landesförderung. Entsprechend können Veranstalterinnen und Veranstalter beziehungsweise Betreiberinnen und Betreiber aus Bremen und Bremerhaven Anträge einreichen. Diese Förderung ergänzt das Förderprogramm Veranstaltungen, das durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen umgesetzt wird und das keine investiven oder infrastrukturellen Maßnahmen fördert. Die neue Förderung kann ergänzend zu Bundes- und Landesförderungen gewährt werden. Antragstellende müssen andere Förderungen in diesem Zusammenhang angeben und auf Anforderung nachweisen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen – es ist eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Förderungen vorzunehmen. Bundesförderung ist vorrangig vor Landesförderung zu beantragen.
Die Förderung wird im Rahmen der Kleinbeihilfen-Regelung (max. Beihilfeumfang 1,8 Millionen Euro bis 31. Dezember 2021) gewährt.
Über die Förderanträge entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsressorts, des Kulturressorts, der WFB Wirtschaftsförderung Bremen und der Stadt Bremerhaven gemeinsam.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de