Genau wie das vorangegangene Wintersemester wird auch das laufende Sommerssemester Jura-Studierenden in Bremen nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Das hat jetzt die Senatorin für Justiz und Verfassung sowie Wissenschaft und Häfen in Abstimmung mit der Präsidentin des Justizprüfungsamts entschieden. Konkret: Aufgrund der Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie wird die Anmeldefrist für den Freiversuch um ein weiteres Semester verlängert.
"Die Universität hat wirklich alles unternommen, um sich auf die Pandemie-Situation einzustellen. So laufen beispielsweise zahlreiche Veranstaltungen mittlerweile digital. Gleichwohl führt die Pandemie auch aktuell noch zu deutlichen Einschränkungen für die Studierenden – daraus sollen ihnen keine Nachteile entstehen", erklärt Justizsenatorin Claudia Schilling die jetzt getroffene Entscheidung und ergänzt: "Angesichts der aktuellen Entwicklung und der laufenden Impfkampagne habe ich die Hoffnung, dass im kommenden Semester wieder der Präsenzbetrieb starten kann, denn vollständig er-setzen – das steht fest – können auch die besten Digitalangebote das Studieren in Präsenz nicht."
Hintergrund:
Jura-Studierende, die ihr Studium zügig absolvieren, können einen sogenannten Freischuss – also einen zusätzlichen Versuch für die erste juristische Examensprüfung - erhalten. Bedingung dafür ist in Bremen, dass Studierenden innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme des Studiums die Zulassung zu dieser Prüfung beantragen. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird diese Frist nun um ein weiteres Semester verlängert. Gelingt es Jura-Studierenden dennoch, im Sommersemester 2021 "Scheine" zu erwerben oder den Freiversich erfolgreich zu absolvieren, werden diese Prüfungsleistungen selbstverständlich anerkannt.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de