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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen richtet einen Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul Konvention ein

Betroffene können sich für eine vierjährige Berufung in den Betroffenenbeirat bewerben

09.06.2021

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, gründet auf Landesebene einen Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul Konvention. Der Betroffenenbeirat Istanbul Konvention soll aus zehn Mitgliedern bestehen, die für vier Jahre von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz berufen werden.

Die Mitglieder sollen sich möglichst aus Betroffenen unterschiedlicher Kontexte geschlechts-spezifischer Diskriminierung, Ausbeutung und/oder Gewalt zusammensetzen. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich und wird mit einer Aufwandsentschädigung beglichen. Interessierte Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt können sich bis zum 31.Juli 2021 bewerben.

Die Istanbul Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde als Über-einkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Mit Umsetzung der Istanbul Konvention sollen Frauen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden. Auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses "Istanbul-Konvention konsequent umsetzen" wird im Land Bremen derzeit unter Einbezug vieler Bremer Akteurinnen und Akteure ein Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention erarbeitet. Der Prozess wird von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau koordiniert und gesteuert. Nachdem im November 2020 die Auftaktveranstaltung zum Lan-desaktionsplan stattfand, wurden im Mai 2021 die Zwischenergebnisse aus den unterschiedlichen Arbeitsgruppen, die zu verschiedenen Gewaltformen arbeiten, vorgestellt und diskutiert. Teilgenommen haben insgesamt 45 Vertreterinnen und Vertreter der Bremer Fraueninfrastruktur, Spitzen- und Berufsverbände, der Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft und der Ressorts der Landesregierung. Bei beiden Veranstaltungen wurde die Relevanz eines Betroffenenbeirats hervorgehoben.

Der Betroffenenbeirat Istanbul Konvention soll in allen strukturellen Entwicklungs- und Umsetzungsprozessen des Bremer Landesaktionsplans zur Istanbul Konvention begleitend mit-wirken, sich als dauerhafte Instanz und als ein wichtiges Instrument der Politikberatung etablieren.

Dazu Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Es war schon zu Beginn der Planungen zur Umsetzung der Istanbul Konvention ein wichtiges Ziel, Betroffene von geschlechtsspezifischer Ge-walt bei der Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention mit einzubeziehen. Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen deren Perspektiven und Belange auf Landesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld Gewalt gegen Frauen und Kinder einfließen. Ich freue mich, dass wir nun in Umsetzung gehen und sich Betroffene für eine vierjährige Berufung in den Betroffenenbeirat bewerben können."

Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm, deren Behörde ZGF gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen verantwortet, ergänzt: "Es geht ganz wesentlich darum, dass Gewaltschutzmaßnahmen in Bremen greifen und Betroffene ihrem oft schweren Weg aus den von Gewalt geprägten Zuständen heraus nachhaltig begleiten und unterstützen. Deshalb habe ich mich von Beginn an für diesen Beirat stark gemacht und freue mich, dass es ihn nun bald geben wird. Es ist wichtig, nicht nur über, sondern mit den Betroffenen zu sprechen. Ihre Perspektive wird die Qualität des Landesaktionsplans deutlich steigern."

Um die Erfahrungen und Perspektiven der Betroffenen einzubinden und sie zu beteiligen, soll eine Struktur mit formalisierter Arbeitsweise geschaffen und finanziert werden. Die Koordinierungsstelle der Istanbul Konvention bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat zur Unterstützung des Anliegens einen Antrag im innovativen Teil des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Der Antrag wurde bewilligt und befindet sich derzeit in Umsetzung.

Interessierte können sich auf den Webseiten bremen-sagt-nein.de/betroffenenbeirat/ und www.gesundheit.bremen.de/frauen/die_istanbul_konvention-39342 die Bewerbungsunterlagen herunterladen und sich postalisch oder per E-Mail bis zum 31. Juli an folgende Adresse bewerben.

Antje Kehrbach vertraulich /persönlich
Bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Koordinierungsstelle Landesaktionsplan Istanbul-Konvention
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
E-Mail: antje.kehrbach@gesundheit.bremen.de

Im August 2021 wird ein Auswahlgremium aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau, einer Beratungsstelle und einer Betroffenenvertreterin eine Auswahl treffen und der Senatorin zehn Mitglieder für vier Jahre in den Betroffenenbeirat vorschlagen.

Die Konstituierung des Betroffenenbeirats Istanbul Konvention erfolgt voraussichtlich Anfang Oktober 2021.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Alicia Bernhardt, Pressereferentin bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-52025, E-Mail: alicia.bernhardt@gesundheit.bremen.de

Susanne Gieffers, ZGF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de