Senatorin Stahmann: "Deutlicher Zugewinn an Autonomie"
16.06.2021Menschen mit Behinderungen haben jetzt einen Anspruch auf Begleitung durch eine persönliche Assistenz, wenn sie sich im Krankenhaus einer Behandlung unterziehen müssen. Diesen Beschluss des Bundeskabinetts begrüßte Sozialsenatorin Anja Stahmann, die das Thema in ihrer Rolle als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz maßgeblich vorangetrieben hat: "Damit wird jetzt eine langjährige und vielbeklagte Regelungslücke für Menschen mit Behinderung geschlossen. Das bedeutet einen deutlichen Zugewinn an Autonomie und Sicherheit in einer für alle Menschen belastenden Lebenslage."
"Mit der Gesetzesänderung ist zwischen Bund und Ländern endlich geklärt, wer die Kosten für die Begleitung durch eine Vertrauensperson im Krankenhaus trägt, wenn diese notwendig ist, um den Behandlungserfolg sicherzustellen“, betonte die Senatorin. Dabei gehe es nicht um pflegerische Unterstützung, sondern um persönliche Unterstützung im Austausch mit dem Klinik-Personal. Die Leistungen umfassen Leistungen zur Verständigung und zur Unterstützung im Umgang mit Belastungssituationen ("nichtmedizinische Nebenleistungen zur stationären Krankenhausbehandlung"). Zukünftig ist die Eingliederungshilfe zuständig, wenn eine bestehende professionelle Assistenz, zu der ein Vertrauensverhältnis besteht, mit ins Krankenhaus kommt. Erfolgt die Begleitung aus dem persönlichen Umfeld, kann die Krankenversicherung den dadurch entstandenen Lohnausfall durch die Zahlung von Krankengeld abfedern.
Die Regelungslücke habe in der Vergangenheit bereits den Petitionsausschuss des Bundestages beschäftigt, die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes sowie die Bremische Bürgerschaft, die dazu einen Beschluss gefasst hat. Bremen hatte das Thema auch über den Bundesrat schon zu bewegen versucht, und auch der Landesteilhabebeirat hatte sich im Vorfeld des Bürgerschaftsbeschlusses massiv für eine Klärung eingesetzt.
Der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein beurteilte den Beschluss des Bundeskabinetts daher wie folgt: "Die Kostenregelung ist seit langem überfällig. Mit ihr wird endlich der Verschiebebahnhof zwischen den Leistungsträgern überwunden und verhindert, dass notwendige Krankenhausaufenthalte aus Angst vor fehlender Assistenz aufgeschoben oder ganz vermieden werden. Assistenz im Krankenhaus ist ein zentraler Baustein, um den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten mit Behinderungen zu gewährleisten."
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de