Steigerung der Richtwerte für Haushalte zwischen zwölf und 23 Prozent
22.06.2021Wegen deutlich gestiegener Kosten am Wohnungsmarkt übernimmt die Stadt Bremen im Rahmen der Sozialleistungen künftig höhere Mieten. Der Richtwert für eine alleinlebende Person steigt um zwölf Prozent von derzeit 471 auf 528 Euro Nettomiete inklusive der kalten Nebenkosten. Während die Steigerungen für die meisten Haushaltsgrößen zwischen zwölf und 14 Prozent liegen, können für eine fünfköpfige Familie künftig um 23 Prozent höhere Mietkosten übernommen werden, der Richtwert steigt von derzeit 765 Euro auf 939 Euro. Um der sozialen Entmischung entgegenzuwirken, soll in Stadtteilen mit geringer Transferleistungsquote zudem ein Aufschlag von bis zu zwölf Prozent möglich sein. Die neuen Werte hat Sozialsenatorin Anja Stahmann dem Senat am heutigen Dienstag, 22. Juni 2021, mitgeteilt. Sie rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 2,8 Millionen Euro für die Stadt Bremen.
"Mit den Immobilienpreisen steigen auch die Mieten immer weiter", sagte Senatorin Anja Stahmann. "Diese Tendenz hält seit Jahren an." Betroffen seien alle Wohnungsgrößen – von der Single-Wohnung bis zum Wohnraum für mittlere und größere Familien. Mit der Anhebung stelle Bremen nun sicher, "dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen weiterhin angemessenen Wohnraum finden können".
Die Anhebung wirkt sich unmittelbar aus für alle Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen ("Hartz IV"), nach dem Sozialgesetzbuch XII ("Sozialhilfe") oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Menschen, die nicht mehr in einer Gemeinschaftseinrichtung wohnen. Die Werte – zuletzt angepasst zum März 2018 – sind so bemessen, dass 40 Prozent aller Bestandswohnungen sich in dem Kostenrahmen bewegen, der für Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen zur Verfügung steht. Der bis zu zwölfprozentige Zuschlag soll gezahlt werden in den Stadtteilen Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen und Strom.
Grundlage für die Anhebung ist ein Gutachten, das die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport beim Hamburger Institut "F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Im¬mobilien und Umwelt GmbH" in Auftrag gegeben hat. Das Statistische Landesamt Bremen hat den Gutachter unterstützt. Zum Stichtag 1. März 2020 wurden Mietdaten von 61.000 Wohnungen einbe¬zogen, fast durchweg von den großen institutionellen Vermietern wie Gewoba, Brebau, Vonovia und Gewosie. Private Vermieter hatten sich mit ihren Auskünften zurückgehalten und waren nur mit gut drei Prozent in der Stichprobe vertreten. Ihre Daten wurden entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt von rund 48 Prozent höher gewichtet.
Die neuen Richtwerte gelten rückwirkend ab 1. März 2020, das Jobcenter und das Amt für Soziale Dienste passen die Werte in den Einzelfallakten von Amts wegen auch für zurückliegende Zeiträume eigenständig an, ein eigener Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die nächste Anpassung der Richtwerte ist zum 1. März 2022 vorgesehen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de